Sexuelle Übergriffe gefilmt
Missbrauch bei der Klassenfahrt - Angeklagter verging sich an Schlafenden
Fotos: Henrik Schmitt
09.02.2023 / FULDA -
Weil er seine Manipulationen im Genitalbereich der schlafenden Jungen mit seinem Smartphone filmte, steht er an diesem Mittwoch vor Gericht, denn das Videomaterial wurde nach einem Hinweis aus den USA bei einer Hausdurchsuchung bei ihm sichergestellt. Zum Prozessauftakt bei diesem spektakulären Missbrauchsprozess sah sich der Angeklagte mit einem Großaufgebot von Medienvertretern im Gerichtssaal konfrontiert. Wie bereits angekündigt war den Pressevertretern schon avisiert worden, dass sie zum Schutz der minderjährigen Opfer und deren Intimsphäre größtenteils von der Verhandlung ausgeschlossen würden. Doch ein Teil der Anklageverlesung war öffentlich, so dass das systematische Vorgehen des 47-Jährigen in unzähligen Fällen dokumentiert wurde. Tatorte dieser Übergriffe waren Klassenfahrten und Chorfreizeiten, bei denen er die ihm anvertrauten Kinder nachts im Schlaf missbrauchte und das filmte.
Staatsanwalt Sebastian Zwiebel erklärt, wie Ermittler auf den 47-Jährigen kamen
"Das Verfahren wurde durch einen Hinweis des National Center for Missing and Exploited Children (dem sog. "NCMEC"), einer NGO in den USA, initiiert. Amerikanische Provider sind nach dem dort geltenden Recht verpflichtet, Vorfälle zu melden, in denen ihre Nutzer kinder- oder jugendpornografisches Material über ihre Dienste hochladen oder teilen. Das NCMEC nimmt die Hinweise der Provider entgegen und fertigt den sog. "Cyber-Tipline-Report", in dem alle verfügbaren Informationen zu dem Vorgang zusammengestellt werden. Dieser Report wird dann der zuständigen Behörde in dem Land des Nutzers übermittelt. In Deutschland nimmt das BKA diese NCMEC-Hinweise zentral entgegen, tätigt die erforderlichen Erstmaßnahmen zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit und gibt die Verfahren dann an die zuständigen Bundesländer weiter, die die weiteren Ermittlungen durchführen.
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