Das sagen die Kliniken
Welche Klinik darf künftig was? Reform wird konkret
Symbolbild: O|N / Hendrik Urbin
03.10.2026 / REGION -
Welche Klinik darf künftig was? Das hessische Gesundheitsministerium hat am Freitag damit begonnen, den Krankenhäusern die vorläufigen Bescheide zur Krankenhausreform zu schicken. Darin steht, welche Behandlungen – sogenannte Leistungsgruppen – die Häuser ab 2027 anbieten sollen. Endgültig ist das noch nicht: Die Kliniken können Stellung nehmen, die abschließende Entscheidung soll im Dezember fallen. OSTHESSEN|NEWS hat bei den Kliniken in der Region nachgefragt.
Die Krankenhausreform des Bundes ordnet neu, welches Krankenhaus künftig welche Behandlungen anbietet. Nach Angaben des Ministeriums bleibt die Versorgung in Hessen flächendeckend und im Notfall nah, während planbare, komplexe Eingriffe stärker bei spezialisierten Kliniken gebündelt werden. Sobald alle Bescheide verschickt sind, will das Ministerium eine Gesamtliste aller Zuweisungen auf seiner Homepage veröffentlichen.
Klinikum Fulda behält volles Leistungsspektrum – auch Gersfeld bleibt
Für das Klinikum Fulda fällt der vorläufige Bescheid nach eigenen Angaben positiv aus: Die gestellten Anträge wurden bewilligt, das medizinische Angebot des osthessischen Maximalversorgers bleibt vollständig erhalten. Auch die Außenstelle in Gersfeld kann weiterhin für die stationäre Versorgung genutzt werden. Feierlaune beim Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach
Medizinstrategie des Kreiskrankenhauses Alsfeld bestätigt
Bereits mit Beginn der Neubauplanungen vor etwa drei Jahren hat das Kreiskrankenhaus Alsfeld die Strategie des Hauses vorausschauend auf die sich verändernden politischen Rahmenbedingungen ausgerichtet. "Man habe vor Jahren durchaus wegweisende Entscheidungen treffen müssen, um einen Krankenhausneubau in gesundheitspolitisch herausfordernden Zeiten realisieren zu können. Dieser Mut zahlt sich nun aus", berichtet Geschäftsführer Volker Röhrig. Sammet: Herz-Jesu-Krankenhaus "gut aufgestellt"
Bad Hersfeld will dem Verfahren nicht vorgreifen
Zurückhaltender äußert sich das Klinikum Bad Hersfeld, zu dem auch das Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg gehört. Sprecher Werner Hampe: "Im Oktober erhalten die Krankenhäuser zunächst Entwürfe der Feststellungsbescheide und können sich dazu im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußern. Erst danach erfolgt die Auswertung durch das Land. Die endgültigen Entscheidungen werden für Dezember erwartet. Vor diesem Hintergrund möchten wir einer Bewertung des laufenden Verfahrens nicht vorgreifen."
EKKH Rotenburg sieht Rolle in der Notfallversorgung bestätigt
Auch das Evangelische Kreiskrankenhaus Rotenburg (EKKH) will sich zu den Einzelheiten seines Bescheids noch nicht äußern, solange die Anhörung läuft. Den eingeschlagenen Weg des Landes unterstütze man aber ausdrücklich, heißt es in einer Stellungnahme.Klinik Hünfeld: nüchterne Kenntnisnahme
Für die Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld antwortet Unternehmenssprecherin Cornelia Grimm knapp: "Wir nehmen die vorläufigen Feststellungsbescheide zur Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen zur Kenntnis und bewerten diese für uns." Neuro Spine Center sieht Spezialisierung bestätigt
Weitere Kliniken sind angefragt. Ihre Stellungnahmen liegen unserer Redaktion zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. (mmb) +++
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