Kliniken vor Neuausrichtung
Krankenhausreform: Spezialisierung soll Versorgung in Hessen verbessern
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02.10.2026 / REGION -
Das Land Hessen geht in die entscheidende Phase bei der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes. Ziel ist es, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und zugleich die Behandlungsqualität zu steigern. Nach Angaben von Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) bleibt die Grund- und Notfallversorgung in allen Regionen erhalten. Künftig sollen sich die Kliniken jedoch stärker auf bestimmte Leistungen spezialisieren.
Notfallversorgung bleibt unverändert
Für Patientinnen und Patienten soll sich insbesondere im Notfall wenig ändern: Die Zahl der Notfallstandorte bleibt nach Angaben des Landes unverändert. Auch in den Bereichen Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin sind keine Einschnitte vorgesehen. Das Leitmotiv der Reform lautet: "Nah im Notfall, planbar zum Spezialisten." Komplexe Behandlungen sollen künftig an weniger, dafür besonders erfahrenen Kliniken gebündelt werden. Das Land erwartet dadurch eine höhere Behandlungsqualität, mehr Patientensicherheit und bessere medizinische Ergebnisse.Einige Beispiele für die geplante Konzentration von Leistungen:
Pankreas-Eingriffe: von 23 auf 15 Kliniken
Behandlung von Eierstockkrebs: von 28 auf 15 Kliniken
Knie-Endoprothetik: von 66 auf 50 Kliniken
Brustkrebs-Behandlungen: von 29 auf 24 Kliniken
Neurochirurgische Eingriffe: von 17 auf rund 13 Kliniken
Für die Umsetzung stehen erhebliche Fördermittel bereit. Über den Krankenhaustransformationsfonds sollen bis 2035 rund 3,6 Milliarden Euro nach Hessen fließen, darunter 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen. Zusätzlich hat das Land in der laufenden Legislaturperiode bereits mehr als eine Milliarde Euro für Krankenhausinvestitionen bewilligt.
St. Vinzenz-Gruppe als Vorreiter
Für Osthessen und die Region Fulda spielt die St. Vinzenz-Gruppe bereits eine aktive Rolle im Transformationsprozess. Das Unternehmen hat zum 1. Januar 2025 das Elisabeth-Krankenhaus Kassel übernommen und führt dieses gemeinsam mit dem Marienkrankenhaus Kassel weiter. Das Hessische Gesundheitsministerium nennt die Übernahme ausdrücklich als Beispiel dafür, wie Krankenhausträger ihre Strukturen frühzeitig an die Anforderungen der Krankenhausreform anpassen. Erste Zuweisungen für Krankenhäuser
Das Gesundheitsministerium versendet ab sofort die vorläufigen Feststellungsbescheide an die Krankenhausträger. Darin wird festgelegt, welche Leistungsgruppen die einzelnen Kliniken künftig anbieten dürfen. Anschließend erhalten die Krankenhäuser Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor im Dezember die endgültigen Bescheide erlassen werden. (pm/jk) +++