Alle Indizien sprechen gegen ihn

Nach Überfall auf Edelmetall-Shop: Räuber muss elf Jahre ins Gefängnis

Der 51-Jährige und seine Verteidigerin
Fotos ci

17.12.2025 / FULDA - Am 18. Juli 2024 hatte ein Mann das Fuldaer Edelmetallgeschäft 'Metallorum' am Gemüsemarkt überfallen. Er hatte die beiden Angestellten mit einer Waffe bedroht und Geld, Gold und Silber im Wert von rund 125.000 Euro erbeutet. Am Dienstag ist das Urteil am Landgericht über die Tat des 51-Jährigen gefällt worden.



Wegen schwerem Raub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung wurde der 51-Jährige zu elf Jahren Haft verurteilt. Das entschied das Fuldaer Landgericht am Dienstagmittag. Mit dem Strafmaß von elf Jahren urteilte das Landgericht noch härter, als von der Staatsanwältin gefordert. Sie hatte nur für neun Jahre plädiert, während der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Nach Überzeugung des Gerichts gibt es aber überhaupt keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des 51-Jährigen, auch wenn dieser die Tat bestreitet und die Beute bis auf 40.000 Euro Bargeld nach wie vor verschwunden ist.

So sieht das Gericht als erwiesen an, dass er das Edelmetallgeschäft 'Metallorum' überfallen, die Angestellten mit einer Waffe bedroht und Geld, Gold und Silber im Wert von rund 125.000 Euro erbeutet hat. Der Fall war aus mehreren Gründen spektakulär und hatte große Aufmerksamkeit erregt. Der Mann hatte das Ladenlokal in der Innenstadt mit einem Rollator betreten und aus einer Stofftasche eine Waffe gezogen. Wie man auf den Videoaufnahmen der Überwachungskamera aus dem Laden sieht, war er mit einer OP-Maske, einem langen Mantel, Schal, Handschuhen und tief ins Gesicht gezogener Mütze maskiert gewesen. Er forderte die beiden Angestellten auf, ihm Bargeld, Goldbarren, Münzen und weitere Wertgegenstände in seine Tasche zu packen, während er einer der Frauen die Waffe an den Hals drückte. Nach der Herausgabe seiner Beute zwang er zuerst eine der Frauen, die andere mit Kabelbinder zu fesseln, legte auch dieser Kabelbinder an und verschwand mit der Beute über den Gemüsemarkt.

Einer Ladenbesitzerin war er auf seiner Flucht aufgefallen, weil er ins Straucheln geraten war und der Rollator umfiel. Aus seiner Tasche seien schwarze Kabelbinder herausgefallen, hatte die Zeugin vor Gericht ausgesagt. Umsichtig hatte sie den liegengelassenen Rollator mit Handschuhen sichergestellt, um keine Spuren zu verwischen. Weil dessen Besitzer aus Richtung Buttermarkt gekommen war, ging sie zum Edelmetallgeschäft und fand dort die überfallenen Frauen.

Sowohl auf dem Überwachungsvideo zu sehen als auch von mehreren Zeugen beobachtet, hatte der Täter ein Tattoo am linken Unterarm, das Ähnlichkeit mit einem Drachenschwanz aufwies. Die beiden Angestellten und weitere Zeugen hatten ihn auf Fotos wiedererkannt und auch seine Stimme, die durch eine Tumorerkrankung im Nasen-Rachenraum beeinträchtigt ist, auf der Tonspur des Videos identifiziert. An den Griffen des Rollators und an in Tüten verpackten Geldscheinen, die bei einer Bekannten des Angeklagten sichergestellt worden waren, wurden seine DNA-Spuren sichergestellt. Rund drei Wochen nach der Tat konnte der Gesuchte in einer Gaststätte in Aßlar von der Polizei verhaftet werden. Er hatte offensichtlich vorgehabt, sich nach Griechenland abzusetzen.

Richter Dr. Jörg Weddig betonte, dass die Gesamtschau der Indizien den Täter eindeutig überführt hätten. Zu den DNA-Spuren am Griff des Rollators komme die Übereinstimmung des Tattoos, der Körpergröße und Stimme und die Tatsache, dass er versucht habe, nach der Tat ins Ausland zu flüchten. Angesichts seiner Vielzahl an einschlägigen Vorstrafen wie mehreren Banküberfällen konstatierte der Richter zudem: "Die Tat ist dem Angeklagten nicht wesensfremd."

Voll schuldfähig, aber egozentrisches Weltbild und weder Reue noch Empathie

Der psychiatrische Gutachter konnte den 51-Jährigen zwar nicht explorieren, weil dieser das ablehnte, schloss aber aus seinen Akten auf eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und Polytoxikomanie, das heißt er konsumiert regelmäßig Suchtmittel wie Drogen und Alkohol. Er verfüge über ein egozentrischer Weltbild und sei weder zur Reue, noch Empathie fähig. In seinem Leben habe es nicht an Hilfsangeboten und Förderung gefehlt, wohl aber an seiner Einsicht und seinem Änderungswillen. Wenn er seine langen Haftstrafen verbüßt hatte, sei er umgehend erneut straffällig geworden.

Zum hohen Strafmaß hätten auch die Tatsachen, dass es sich bei der Tatbeute um eine sechsstellige Summe handele und die beiden Angestellten bis heute unter den Folgen der Tat leiden, beigetragen, so der Richter. Eine Unterbringung in der Psychiatrie oder einer Entziehungsklinik scheide wegen fehlender Erfolgsaussichten aus. "Das liegt vor allem an seiner Unbelehrbarkeit, wie seine vielen Vorstrafen zeigen", so der Richter.

Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt. Noch im Gericht kündigte seine Verteidigerin an, ihr Mandant wolle unbedingt Rechtsmittel dagegen einlegen. (ci)+++

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