Angeklagter bestreitet die Tat

Neun Jahre Haft oder Freispruch? Plädoyers zum Raubüberfall auf Metallorum

Auf diesen Laden wurde im Juli 2024 ein Raubüberfall verübt
O|N-Archivbild

10.12.2025 / FULDA - Der 51-jährige Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am 18. Juli 2024 das Edelmetallgeschäft 'Metallorum' am Fuldaer Gemüsemarkt überfallen, die Angestellten mit einer Waffe bedroht und Geld, Gold und Silber im Wert von rund 125.000 Euro erbeutet zu haben, bestreitet nach wie vor die Tat. Die Staatsanwältin sieht ihn aber anhand zahlreicher Indizien als überführt an, während sein Verteidiger versucht, Zweifel an deren Beweiskraft zu säen. Am Dienstag fanden die Plädoyer im Landgericht statt.

Der Fall hatte Mitte letzten Jahres für großes Aufsehen gesorgt. Der Mann hatte das Ladenlokal in der Innenstadt mit einem Rollator betreten und aus einer Stofftasche eine Waffe gezogen. Wie man auf den Videoaufnahmen der Überwachungskamera aus dem Laden sieht, war er mit einer OP-Maske, einem langen Mantel, Schal und tief ins Gesicht gezogener Mütze maskiert gewesen. Er forderte die beiden Angestellten auf, ihm Bargeld, Goldbarren, Münzen und weitere Wertgegenstände in seine Tasche zu packen, während er einer der Frauen die Waffe an den Hals drückte. Nach der Herausgabe seiner Beute zwang er sie, sich gegenseitig mit Kabelbinder zu fesseln und verschwand.

Einer Ladenbesitzerin am Luckenberg fiel er auf seiner Flucht auf, weil er ins Straucheln geraten war und der Rollator umfiel. Aus seiner Tasche seien schwarze Kabelbinder herausgefallen, hatte die Zeugin vor Gericht ausgesagt. Umsichtig hatte sie den liegengelassenen Rollator mit Handschuhen sichergestellt, um keine Spuren zu verwischen. Weil dessen Besitzer aus Richtung Buttermarkt gekommen war, ging sie zum Edelmetallgeschäft und fand dort die überfallenen Frauen.

Sowohl auf dem Überwachungsvideo zu sehen als auch von mehreren Zeugen beobachtet, hatte der Täter ein Tattoo am linken Unterarm, das Ähnlichkeit mit einem Drachenschwanz aufwies und ein Muttermal an der linken Wange. Die beiden Angestellten und weitere Zeugen hatten ihn auf Fotos wiedererkannt und auch seine markante Stimme identifiziert. An den Griffen des Rollators und an in Tüten verpackten Geldscheinen, die bei einer Bekannten des Angeklagten sichergestellt worden waren, wurden seine DNA-Spuren sichergestellt. Rund drei Wochen nach der Tat konnte der Gesuchte in einer Gaststätte in Aßlar von der Polizei verhaftet werden. Er hatte offensichtlich vorgehabt, sich nach Griechenland abzusetzen.

"Es besteht kein begründeter Zweifel an seiner Täterschaft!"

Wegen der Vielzahl an Indizien sieht die Staatsanwältin den 51-Jährigen als überführt an, auch wenn er die Tat bestreitet. Der in der Anklage erhobene Vorwurf der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub sei durch die Beweisaufnahme bestätigt worden. Laut Gutachter sei der Mann bei der Tat voll schuldfähig gewesen, obwohl er eine dissoziale Störung aufweise. Die Staatsanwältin forderte neun Jahre Haft für den Angeklagten. Dieser Forderung schloss sich auch der Nebenklagevertreter an.

Verteidiger sieht erhebliche Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten

Wegen erheblicher Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten forderte sein Verteidiger dagegen, den 51-Jährigen freizusprechen. Er monierte, dass sich die Ermittlungen ausschließlich auf seinen Mandanten fokussiert hätten und die Suche nach einem anderen Täter völlig vernachlässigt worden seien. Die Indizien wie das Tattoo versuchte Dr. Sven Mehlhorn als wenig aussagekräftig darzustellen. Das Tattoo sei auf dem Video total verpixelt und gar nicht deutlich zu erkennen gewesen. "Und seien wir mal ehrlich: wie viele Tätowierungen am Unterarm gibt es ?" Auch die DNA-Spuren am Rollator und an den Geldtüten seien keine zuverlässigen Beweise. Als schwerwiegenden Ermittlungsfehler klassifizierte der Verteidiger die Tatsache, dass den Zeuginnen bei der Polizei bei der so genannten Wahllichtbildervorlage nicht der Hinweis gegeben worden sei, dass der Täter darunter sein könnte - oder auch nicht. Des Weiteren sei es doch unwahrscheinlich, dass sich sein Mandant mit seinem angeblichen Fluchtvorhaben so viel Zeit gelassen und die Beute nicht bei sich gehabt habe. Er habe in Griechenland Urlaub machen wollen. Insgesamt gebe es doch erhebliche Zweifel am Gesamtbild, so der Anwalt, der abschließend daran erinnerte, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen müsse, sondern umgekehrt das Gericht seine Schuld eindeutig nachweisen müsse.

Das Urteil soll am 16.12.2025 um 12 Uhr verkündet werden. (Carla Ihle-Becker)+++

↓↓ alle 4 Artikel anzeigen ↓↓

X