Baustopp wird aufgehoben

Dauerthema "Schwarzbau": Investor hat gute Karten für baldige Fertigstellung

Das Bauvorhaben in der Turmstr. 18 liegt seit Juni 2022 brach, es wurde ein Baustopp verhängt.
Fotos: Henrik Schmitt

13.03.2025 / EICHENZELL - Das Streitobjekt "Schwarzbau" in der Eichenzeller Turmstraße geht in eine neue Runde. Und diesmal scheint der Investor am Zug zu sein, sein Bauvorhaben endlich abschließen zu können - sehr zum Ärger von SPD, Bürgerliste, CWE und FDP im Gemeindeparlament. Der im Juni vor drei Jahren verhängte Baustopp gegen den Weiterbau der Immobilie ist offenbar hinfällig, der Landkreis Fulda hat mittlerweile signalisiert, der Fertigstellung des Baus stünde nichts mehr im Wege, die Baugenehmigung könne erteilt werden, weil die Abweichungen nur geringfügig seien.


Die Querelen um den Bau beschäftigen die Eichenzeller Gemeindevertreter seit 2022 nahezu ununterbrochen und wurden in zahllosen Sitzungen kontrovers debattiert, ohne dass eine Lösung erzielt werden konnte. Alle Versuche, sich mit dem Investor zu einigen, waren gescheitert, obwohl dieser zahlreiche Vorschläge zur Konsolidierung gemacht hatte. Moniert wurde, dass der Bauherr bei der Errichtung des Gebäudes von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen ist: Flachdach statt Satteldach, Nichteinhaltung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe und nur zwei statt drei Geschossebenen. "Die Nichteinhaltung der Baugenehmigung hat zu einem Baustopp durch den Landkreis Fulda geführt, der bis jetzt andauert", konstatiert der Landkreis als Genehmigungsbehörde. Wenn ein Bauvorhaben entgegen einer Baugenehmigung errichtet werde, sei das ein Rechtsverstoß. Entscheidend sei aber, ob das errichtete Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei, das heißt, ob es im Einklang mit dem Baurecht stehe.

Das Bauplanungsrecht sehe unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans vor. Hierüber entscheide die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Bauherr hatte beim Landkreis Fulda einen solchen Befreiungsantrag gestellt, der von der Bauaufsichtsbehörde aufgrund des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde Eichenzell zunächst abgelehnt wurde. Dagegen hat der Bauherr Widerspruch eingelegt. Der Landkreis hatte gegenüber der Gemeinde mittlerweile deutlich gemacht, dass er Zweifel an der Rechtmäßigkeit des versagten Einvernehmens hat. Daraufhin habe der Gemeindevorstand das Einvernehmen im Hinblick auf die neben dem Bauantrag zusätzlich beantragte Befreiung für das Bauvorhaben erteilt. "Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung im Wege der Befreiung für das Bauvorhaben Turmstraße 18 in Eichenzell sind aus der Sicht des Landkreises Fulda gegeben", heißt es in deren Statement. Und damit hat der Bauherr jetzt grünes Licht, die Arbeiten fortzusetzen und den Bau fertigzustellen.

SPD, Bürgerliste, FDP und CWE sind gegen die Baugenehmigung

Doch damit sind weder die SPD noch die Bürgerliste, die FDP und CWE einverstanden und kritisieren Bürgermeister Johannes Rothmund wegen dessen "eigenmächtigen Vorgehens" in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die nachträgliche Zustimmung zum Bauvorhaben durch den Gemeindevorstand sei rechtswidrig, befinden die Fraktionsvorsitzenden Lutz Köhler (SPD), Joachim Weber (Bürgerliste), Claus-Dieter Schad (FDP) und Alfons Schäfer (CWE). Deshalb sei bereits eine entsprechende Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Kassel eingereicht worden. Der Streit um die Immobilie in der Turmstraße 18 ist noch nicht zu Ende. (ci)+++

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