U-Haft nach Flammen-Inferno an Weihnachten
Hausbesitzer hat Feuer wohl selbst gelegt - Betrug statt Ausländerfeindlichkeit
Archivbilder: 5VISION.NEWS
19.03.2024 / WÄCHTERSBACH - Unfassbare Wende im Fall des Wohnhausbrandes in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis): Dazu berichtet die Staatsanwaltschaft in Hanau am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung.
Nach dem Vollbrand eines Wohnhauses im Baumgartenweg in Wächtersbach-Wittgenborn in der Nacht vom 24.12.2023 auf den 25.12.2023 kam es aufgrund entsprechender Haftbefehle des Amtsgerichts Hanau zur vorläufigen Festnahme von fünf Tatverdächtigen. Es werden die Haftgründe der Verdunklungs- und Fluchtgefahr angenommen.
Ein ausländerfeindliches Motiv für die Tat hat sich im Rahmen der umfangreichen, verdeckt und insbesondere auch in alle Richtungen geführten Ermittlungen, nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Hanau geht nach dem aktuellen Stand davon aus, dass die Ermittlungen und die öffentliche Meinung durch die Tatverdächtigen auf ein rechtsextremistisches Motiv gelenkt und eine falsche Spur gelegt werden sollte, woraufhin es auch zu öffentlichen Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen gekommen war.
Verdacht der schweren Brandstiftung
Bei dem vierten Tatverdächtigen handelt es sich um den 18 Jahre alten Sohn des Gebäudeeigentümers, der auf Geheiß seines Vaters den Schaden der Versicherung gemeldet und an einem Ortstermin mit dieser teilgenommen haben soll. Es handelt sich bei dem Beschuldigten um einen deutschen Staatsangehörigen, dem Beihilfe zum besonders schweren Betrug vorgeworfen wird.
Haushaltsgegenstände veräußert
Im Zuge der Ermittlungen konnte weiter festgestellt werden, dass im Vorfeld der Tat durch die 33-jährige Ehefrau des Gebäudeeigentümers verschiedene Haushaltsgegenstände veräußert wurden. Die pakistanische Staatsangehörige ist daher neben der Beihilfe zur schweren Brandstiftung auch der Beihilfe zum versuchten Versicherungsbetrug dringend verdächtig.Gegen einen 55 Jahre alten, pakistanischen Tatverdächtigen wurde zudem Haftbefehl wegen versuchter Strafvereitelung erlassen. Er soll dem Gebäudeeigentümer für die Tatzeit der Brandlegung gegenüber der Kriminalpolizei ein falsches Alibi gegeben haben.
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