Büchenberger Unternehmer vor Gericht
Erst die Gartenhütte angezündet und dann Schüsse abgefeuert?
Archivfoto: ON/Henrik Schmitt
07.09.2023 / FULDA / EICHENZELL -
"Es ist nichts mehr, wie es mal war. Es ist alles kaputt. Ich weiß nicht, wieso man so etwas macht" - im großen Sitzungssaal des Fuldaer Landgerichtes war es am Mittwochmorgen trotz der hohen Anzahl an Besuchern im Zuschauerraum mucksmäuschenstill. Alle lauschten den Schilderungen des Zeugen, auf dessen Wohnhaus zweimal in Folge geschossen wurde. "Ich habe eine Vermutung, wer das war. Aber ich habe ihm nichts getan."
Am Mittwoch sagten sechs Zeugen vor Gericht aus. Unter ihnen zwei Polizeibeamte und der oben zitierte Geschädigte. Seine Gartenhütte stand im Juli 2019 in Vollbrand. Laut den Ermittlern habe man keinerlei Spuren oder Hinweise zum Brandentstehen finden können. "Die Brandursache deutet entweder auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Brandstiftung hin", erklärten sie.
"Das ist total abnormal"
So schilderte es auch der Betroffene am Mittwoch vor Gericht: "Der Angeklagte wollte den entstandenen Schaden auf meinem Grundstück beheben, doch dazu ist es nie gekommen. Die Hütte brannte vollständig nieder." Für den jungen Mann sollte dies der Anfang schlimmer Jahre sein. Zusammen mit seiner Familie sei er zugezogen, habe ein Haus im kleinen Büchenberg erworben. "Wir sind aufs Land gezogen, weil wir dachten, hier sei die Welt noch in Ordnung."Bei den Umbauarbeiten am Haus habe er den Angeklagten noch um Hilfe gebeten. "Das hat auch alles gut funktioniert." Danach sei das Gerücht entstanden, er habe den Bauunternehmer, der im angrenzenden Gebiet seine Lagerflächen habe, beim Bauamt angezeigt. "Das war ich aber nicht."
Schüsse auf das Wohnhaus
In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2020 wollte der Zeuge morgens an die Arbeit fahren, als er den Einschlag in der Autoscheibe bemerkte. "Ich bin erst von einem Steinschlag ausgegangen, doch es war ein Schuss." Später sah er einen zusätzlichen Einschlag im Rollokasten über seinem Fenster. Die Polizei Osthessen wurde sofort alarmiert und ermittelte in alle Richtungen - vergeblich. "Wir erhielten Post, dass die Ermittlungen eingestellt wurden."Doch damit nicht genug. Die Kammer zeigte auf der Leinwand Fotos des bei der Polizei als "Weihnachtspäckchen" geführten Beweismittels, welches das Opfer rund zehn Tage nach dem zweiten Schuss am Grundstücksrand aufgefunden hatte. Neben einer Weihnachtskarte befand sich in dem Päckchen eine Patrone. Die Polizei wertete dies als Drohbrief.
Neben Polizeischutz und psychologischer Behandlungen bleibt für den Familienvater die große Frage nach dem "Warum?". In seinen Augen sei der Angeklagte der Übeltäter. Unter anderem habe es bereits 2019 ein einschneidendes Telefonat zwischen den beiden Männern gegeben, nachdem Bauarbeiten am Haus stattgefunden hatten. "Ich habe den vereinbarten Termin für die Geldübergabe vergessen. Er rief mich an und sagte 'Ich wurde schon mehrfach verarscht, ich komme und reiße mit dem Bagger alles wieder heraus.'. Ich habe ihm das Geld noch in derselben Woche vorbeigebracht."
Schriftliche Einlassung des Angeklagten
Zu Beginn der Verhandlung verlas der Verteidiger eine schriftliche Einlassung des Angeklagten vor. Darin beschränkte sich der 58-Jährige auf einen Beziehungskonflikt mit seiner Ex-Freundin, welcher am Mittwoch nicht weiter behandelt wurde. Die Kammer durfte dazu keine Nachfragen stellen.Die Verhandlung wird am Dienstag, 12. September, um 9:30 Uhr fortgesetzt. (nb) +++
Fotos: Nina Bastian
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