Prozessauftakt vor dem Landgericht

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz? 58-Jähriger ab heute vor Gericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger bei der Eröffnung der Verhandlung vor dem Fuldaer Landgericht.
Fotos: Nina Bastian

16.08.2023 / FULDA - Wegen des Verdachts der Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz muss sich ab Mittwoch ein 58-Jähriger vor dem Landgericht Fulda verantworten.



Laut Anklageschrift liegen dem Mann aus Eichenzell im Zeitraum von 2017 bis 2022 mehrere Taten zur Last. Er soll einen Sprengstoffsatz sowie eine Rohrbombe gebaut und letztere vergraben, eine Gartenhütte in Brand gesetzt und ohne waffenrechtliche Erlaubnis Schusswaffen erworben und mittels einer Langwaffe auf einen abgestellten Pkw und ein Wohnhaus geschossen haben.

Darüber hinaus soll er versucht haben, von seiner damaligen Lebensgefährtin die Herausgabe eines Fahrzeugs bzw. eine entsprechende Zahlung gewaltsam zu erlangen. Als ihm dies nicht gelang, soll er eine dritte Person damit beauftragt haben, die Zahlung unter Anwendung von Drohung und Gewalt einzutreiben.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 23. November 2022 in Untersuchungshaft. Später mehr dazu. (nb) +++

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