Bestimmungen des HLöG
Stadtverwaltung greift durch: Auch Waschsalons dürfen Sonntags nicht öffnen
Fotos: Marvin Myketin
05.11.2026 / FULDA -
Im Jahr 2023 besitzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 97,4 Prozent der deutschen Privathaushalte eine eigene Waschmaschine. Dennoch existieren vor allem in urbaneren Gegenden doch noch einige Waschsalons - unter anderem aber auch in Fulda. Ein Beispiel hierfür ist der "Wash n Dry"-Salon in der Künzeller Straße, der nach Aufforderung der Stadt seine Öffnungszeiten anpassen musste.
Früher hatte der Salon täglich von 7 bis 22 Uhr geöffnet - das hat sich nun geändert und sorgt teilweise für Unmut und Unverständnis. Laut Gesetz sind aber auch Selbstbedienungs-Waschsalons von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsschutzes betroffen. Ein weiterer SB-Waschsalon an der Leipziger Straße in Fulda erklärt die Sachlage auf seiner Website.
Waschsalons genießen keine Sonderregelungen
Deshalb komme es nicht allein darauf an, ob Personal im Laden anwesend ist oder nicht. Entscheidend ist stattdessen, ob Waren in einer Verkaufsstelle für jeden zum Kauf angeboten werden und Kundinnen und Kunden tatsächlich "einkaufen" können. Auch ein automatisierter Zugang, eine Selbstbedienungskasse oder eine digitale Bezahlung können daher eine Ladenöffnung darstellen.Auf Facebook postete ein Nutzer ein Foto des Hinweises an der Tür des Waschsalons: "Sonst hat die Stadt keine Probleme, oder? Einen Waschsalon, den Leute nutzen, die keine Waschmaschine haben, da sie sie sich entweder nicht leisten können, keinen Anschluss haben oder keine Zeit haben, die Woche über und nur sonntags die Wäsche zu waschen, sonntags dichtmachen - geht's noch?"
Nur noch die "Revolution Dry"-Waschstation mit ihren freistehenden Automaten beim Emaillierwerk hat noch rund um die Uhr geöffnet. (Philipp Gerhard) +++