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Abfallgebühren steigen zum 1. Januar 2027

Höhere Kosten für Müllverbrennung und Entsorgung

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen muss zum 1. Januar 2027 seine Abfallentsorgungsgebühren anpassen.
Foto: Nathalie Bachmann

28.10.2026 / LANDKREIS BAD KISSINGEN - Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen passt zum 1. Januar 2027 die Gebühren für die Abfallentsorgung an. Für eine 60-Liter-Restmülltonne zahlen Haushalte künftig 180,48 Euro im Jahr. Das sind 9,72 Euro mehr als bisher. Der Kreistag hat die neue Abfallgebührensatzung am Montag beschlossen. Zuvor hatte ihr bereits der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens zugestimmt.

"Niemand freut sich über steigende Gebühren. Mir ist aber wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was sie dafür bekommen: eine zuverlässige Abfallentsorgung und ein umfangreiches Angebot direkt vor Ort", sagt Landrat Mario Götz. "Gleichzeitig achten wir darauf, die Kosten im Blick zu behalten. Deshalb führt das Kommunalunternehmen die Sperrmüllabfuhr seit 2025 in Eigenregie durch und kann so Kosten einsparen."

Das Kommunalunternehmen kalkuliert die Gebühren so, dass sie die Kosten der Abfallentsorgung decken. Gewinne soll es damit nicht erzielen. Zu den Gründen für die Anpassung zählen steigende Personal- und Sachkosten sowie höhere Kraftstoff- und Mautkosten. Besonders stark wirken sich die Kosten für die Müllverbrennung aus.

Der Rest- und Sperrmüll aus dem Landkreis wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in einem Müllheizkraftwerk verbrannt. Für jede Tonne verbranntes Material muss das Kommunalunternehmen einen CO₂-Preis zahlen. Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, dessen Vorgaben in Deutschland seit 2024 gelten.

"Wir prüfen sorgfältig, wo wir wirtschaftlicher arbeiten und Kosten einsparen können. Gleichzeitig müssen wir Ausgaben berücksichtigen, die wir selbst kaum beeinflussen können", erklärt Jürgen Metz, Vorstand des Kommunalunternehmens. "Unser Ziel ist, die Abfallentsorgung auch künftig zuverlässig und zu angemessenen Gebühren anzubieten."

Für die gängigen Restmülltonnen und weitere Leistungen gelten ab 2027 unter anderem folgende Gebühren:


Auch Gebühren für die Entsorgung selbst angelieferter Abfälle werden angepasst. So steigt die Gebühr für Sperrmüll aus der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zur Verbrennung von 243,10 Euro auf 249,40 Euro je Tonne.

Ein umfangreiches Leistungspaket

Mit der jährlichen Abfallentsorgungsgebühr erhalten die Haushalte im Landkreis ein umfangreiches Paket: Rest- und Biomülltonnen werden alle zwei Wochen geleert, die Papiertonne alle vier Wochen. Zudem kann jedes Grundstück pro Jahr bis zu acht Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei zur Abholung oder Selbstanlieferung anmelden. Zum Angebot gehören auch die Grüngutsammelstellen und Grünguthäckselplätze sowie die 23 Wertstoffhöfe im Landkreis. Dort können Bürgerinnen und Bürger Wertstoffe abgeben. Problemmüll kann im Rahmen der Giftmobiltour abgegeben werden.

"Ein direkter Vergleich mit den Gebühren anderer Landkreise ist nur eingeschränkt möglich, weil sich die Entsorgungssysteme und die enthaltenen Leistungen unterscheiden", erklärt Jürgen Metz. So werden andernorts beispielsweise einzelne Mülltonnen gesondert berechnet oder Abfälle bei der Leerung gewogen. Auch die Möglichkeiten, Grüngut abzugeben, sind unterschiedlich geregelt.

Kleinere Tonne kann Gebühren sparen

Wer regelmäßig wenig Restmüll hat, kann prüfen, ob eine kleinere Tonne ausreicht. Dabei muss das Mindestvolumen von 15 Litern pro Person im Haushalt eingehalten werden. Die kleinste verfügbare Restmülltonne im Landkreis fasst 60 Liter. Einzelpersonen können außerdem eine Tonnengemeinschaft mit direkt angrenzenden Nachbarn in derselben Straße bilden. Nicht betroffen von der Gebührenanpassung des Kommunalunternehmens ist die Stadt Bad Kissingen, sie organisiert ihre Müllabfuhr selbst. (ms/pm) +++

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