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Kritik am Bamf

Drei Monate altes Baby sollte abgeschoben werden - Gericht stoppt Abschiebung

Ein drei Monate altes Baby sollte abgeschoben werden
Symbolbild: Pixabay

21.10.2026 / WIESBADEN - Ein kurdisches Baby aus Hessen sollte in die Türkei abgeschoben werden. Jetzt darf das dreimonatige Mädchen doch bleiben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorerst ausgesetzt.



Im Jahr 2025 hatte das Bamf die Asylanträge der aus der Türkei stammenden kurdischen Eltern des Babys abgelehnt. Die Familie aus dem Raum Wiesbaden hat dagegen geklagt - bisher gibt es hier noch keine Entscheidung. Für das Baby beantragten die Eltern nach den Verschärfungen des Flüchtlingsrechts Asyl. Demnach greift hier aber nach einer Klage nicht mehr ein grundsätzlicher Abschiebestopp.

"Dass die Antragstellerin als drei Monate altes Kind nicht von den Eltern getrennt werden sollte, liegt auf der Hand", heißt es in der Gerichtsentscheidung. Enge familiäre Bindungen stünden einer Familientrennung auch dann entgegen, wenn die Betroffenen kein Aufenthaltsrecht hätten, sondern ihr Verbleib in Deutschland lediglich für die Dauer des Asylverfahrens gestattet sei.

Das Bamf erhielt infolge der Entscheidung viel Kritik. (mp) +++

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