"Arzneimittelversorgung nicht gefährden!"
Apothekerverband fordert: "Vorteil für Versand-Apotheken gesetzlich verbieten"
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12.10.2026 / REGION -
Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), Holger Seyfarth, fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, den Zuzahlungsverzicht ausländischer Versandapotheken endlich wirksam zu unterbinden. Angesichts der bevorstehenden Erhöhung der gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen zum 1. Januar 2027 dürfe die Politik keine weitere Gelegenheit für eine gesetzliche Klarstellung verstreichen lassen.
"Wir diskutieren seit Monaten über ein Problem, dessen Lösung längst auf dem Tisch liegt. Während unsere Vor-Ort-Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, Zuzahlungen für die Krankenkassen einzuziehen, werben ausländische Versandapotheken mit deren Übernahme. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung, die endlich beendet werden muss", erklärt Seyfarth.
Ab Januar 2027 steigen die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen um 50 Prozent – von bislang mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf künftig 7,50 beziehungsweise 15 Euro. Damit wächst der Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken zusätzlich.
Seyfarth sieht darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem: "Wenn Patienten durch Bonusmodelle für das Einlösen von Verordnungen finanziell belohnt werden, entstehen fragwürdige Anreize. Arzneimittel müssen nach medizinischer Notwendigkeit verordnet und angewendet werden – nicht, weil ihre Einlösung einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht. Das widerspricht dem eigentlichen Sinn der gesetzlichen Zuzahlung."
Inzwischen gibt es politische Bewegung: Auf parlamentarischer Ebene wurde eine entsprechende Prüfbitte an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Auch Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz unterstützt das Anliegen, Wettbewerbsnachteile durch die Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen zu verhindern. Auf hessische Initiative wird das Thema zudem bei einer kommenden Konferenz der zuständigen Amtschefinnen und Amtschefs der Länder beraten.
"Ich begrüße ausdrücklich, dass unsere Forderung sowohl im Bundestag als auch auf Landesebene aufgegriffen wird. Aber Prüfaufträge und Beratungen allein reichen nicht mehr aus. Wir brauchen jetzt eine klare gesetzliche Regelung, die auch gegenüber ausländischen Versandapotheken wirksam durchgesetzt werden kann."
Konkrete Möglichkeiten für eine gesetzliche Klarstellung sieht der HAV in den noch laufenden parlamentarischen Verfahren zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sowie zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Die öffentliche Anhörung zum GeDIG findet am 14. Oktober im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
"Es ist fünf vor zwölf. Die Politik muss jetzt handeln, statt das Problem erneut auf die lange Bank zu schieben. Wer die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht gefährden will, muss endlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen." Der Hessische Apothekerverband fordert deshalb eine eindeutige gesetzliche Regelung, die sowohl den Verzicht auf gesetzliche Zuzahlungen als auch die Werbung damit untersagt und wirksame staatliche Sanktionen ermöglicht.
Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den ca. 1.300 Apotheken in Hessen, die rund 12.800 Arbeitsplätze bieten, sind 99 Prozent im HAV organisiert. (pm/ci)+++
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