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Deutschland schneller als EU?

Deutsches Social-Media-Verbot möglicherweise noch im Oktober

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU), hier mit MdB Michael Brand (CDU), stellte am 11. September 2026 in Berlin den 117 Seiten langen Bericht der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" vor.
Archivfoto: O|N / Moritz Pappert

10.10.2026 / REGION - Suchtverhalten bei etwa 1,5 Millionen Kindern und Jugendlichen von 10 bis 17 Jahren in Deutschland, das ist etwa jedes vierte Kind, bestätigt eine 2025 veröffentlichte DAK-Studie zu Mediensucht. In Deutschland könnte künftig ein Zusammenspiel aus Elternverantwortung, Verpflichtungen der Plattformen und Stärkung der Medienkompetenz für eine verantwortungsvollere Nutzung sorgen.

Australien ging voran: Seit dem 10. Dezember 2025 ist dort das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft. In Deutschland werden seitdem emotionale Diskussionen darüber geführt, ob und in welcher Form ein solches Verbot auch hierzulande umsetzbar sein könnte. Jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit: Der Gesetzesvorschlag EU Kids Act wurde am 17. September 2026 vorgestellt, und Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will bis Mitte Oktober deutsche Maßnahmen vorstellen.



Kinder und Jugendliche sollen nach einem gestuften Modell altersgerecht an die verantwortungsvolle Nutzung der Medien herangeführt werden, in einer Mischung aus Komplettverbot, plattformseitigen Kontakt- und Nutzungszeiteinschränkungen sowie elterlicher Kontrolle – das sieht der EU Kids Act vor.

Ab 13 Jahren "Social Media light", ab 15 voller Zugang

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass Kinder unter 13 Jahren von sozialen Medien komplett ausgeschlossen werden sollen. Die Altersverifikation erfolgt beim Einrichten der Konten, soll verpflichtend sein und mit dem "EU age verfication tool" erfolgen. Diese Zugangsbeschränkung soll nicht nur für die sozialen Medien, sondern auch für Online-Spiele, KI-Chatbots und App-Stores gelten. d.

Der Katalog verpflichtender Vorgaben betrifft die kindgerechte Gestaltung von sozialen Netzwerken, Video-Plattformen, Online-Spielen, App-Marktplätzen und sogar KI-Chatbots. Es handelt sich um einen umfassenden Vorschlag für den Online-Jugendmedienschutz, der verpflichtend europaweit umgesetzt werden soll. Die bisherige Berichterstattung der Medien fokussierte sich auf das Verbot der Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche.

Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren ist vorgesehen, dass sie eine Stunde täglich Zugang zu den sozialen Medien bekommen, und zwar ausschließlich über von den Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten. Erst ab einem Alter von 15 Jahren dürfen nach dieser Gesetzesvorlage eigene, vollumfänglich nutzbare Konten erstellt werden.

Zuerst Plattformen in der Pflicht, dann die Eltern

Der EU Kids Act legt detaillierte Gestaltungspflichten für alle von der Verordnung erfassten Dienste fest: Safety-by-Design ist als gesetzliche Grundvoraussetzung vorgesehen, und zwar für alle Nutzer, auch die ohne eigenes Konto. Diese Default-Einstellung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem per Altersfeststellung ermittelt wurde, dass der Nutzer volljährig ist. Im Umkehrschluss bedeutet das: Im Geltungsbereich des EU Kids Acts gelten alle Nutzer als minderjährig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.

Starre Vorgaben und Kontrollpflichten

Suchtfördernde Gestaltung ist den Diensten künftig untersagt. Als konkrete Beispiele einer suchtfördernden Gestaltung werden genannt: automatisches Abspielen ohne Unterbrechungen, Anreize für Livestreaming, Streak-Mechaniken und weitere. Wirksame Maßnahmen zur Beschränkung der Nutzungszeit, Meldemechanismen mit priorisierten Eingaben von Minderjährigen sowie Parental Controls und viele weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich der Zugriffs- und Ortungsmöglichkeiten, sind vorgesehen. Wer den umfassenden Vorschlag nicht selbst unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52026PC0681 nachlesen will, findet beim Leibniz-Institut für Medienforschung unter https://leibniz-hbi.de/der-geplante-eu-kids-act/ eine Zusammenfassung und Einordnung von Medienforscher Dr. Stephan Dreyer, die leichter verständlich ist.

Dr. Stephan Dreyer ordnet auch die elterliche Kontrollpflicht ein. Problematisch ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Gestaltungsmacht, die die Überwachung von Inhalten, die Genehmigung von Kontakten und die jederzeit mögliche Unterbrechung des Zugangs vorsieht. Sorgeberechtigte Personen müssen sich als solche verifizieren, damit sie das Mini-Konto für die 13- bis 15-Jährigen überhaupt einrichten können, was viele Jugendliche von der Nutzung ausschließen könnte.

Social-Media-Verbot in Deutschland

Die deutsche Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt", bestehend aus 18 Fachleuten, legte einen 117 Seiten langen Bericht vor, den Karin Prien am 11. September 2026 in Berlin vorstellte. Die Besonderheit: Unter 13 Jahren sollen junge Menschen gar keinen Zugang zu sozialen Medien haben, Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen über ein abgestuftes Schutzkonzept und den Aufbau von Medienkompetenz an die Nutzung digitaler Dienste herangeführt werden. Diese deutsche Regelung soll eine schneller umsetzbare Übergangslösung sein, bis der EU Kids Act wirklich greift.

Empfehlungen der Kommission an Eltern, Schulen, Plattformen und die EU

Die Kommission empfiehlt neben dem Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien ein deutschlandweites Handyverbot in allen Schulen, das bis zur Klasse 7 gelten soll. Ein interessanter Vorschlag ist, dass Eltern den Kindern auch vor dem 13. Lebensjahr Zugang zu den sozialen Medien gewähren können und dürfen, wenn das mit dem Kindeswohl und den im Artikel 6 des Grundgesetzes geregelten Rechten und Pflichten der Eltern vereinbar ist. Kinder sollen mit dem Zertifikat "KI-Seepferdchen" (angelehnt an das Schwimmabzeichen) an die Möglichkeiten und Gefahren der Nutzung von künstlicher Intelligenz herangeführt werden. Die Frage nach Altersgrenzen nimmt nur wenig Raum im Papier ein, denn die Kommission fordert, dass die digitale Welt an die Bedürfnisse und den Schutz von Kindern und Jugendlichen angepasst wird. Empfohlen werden beispielsweise schärfere EU-Vorgaben im Digital Services Act, die Dienste sollen zu sicheren und altersgerechten Voreinstellungen zur Eindämmung der Suchtgefahr verpflichtet werden, Feeds dürfen nicht mehr algorithmisch gesteuert werden, Inhalte nicht personalisiert werden. Das ist nur ein Teil der insgesamt 56 ausgesprochenen Empfehlungen.

Neben der EU (strengere Vorgaben), den Plattformen (Überarbeitung der Dienste nach den EU-Vorgaben) und den Eltern (Verwaltung und Kontrolle der Endgeräte) sieht die Kommission die Kitas und Schulen in der Pflicht. Diese sollen zusammen mit den Eltern an Aufklärung und Medienbildung arbeiten. Medienerziehung soll nach Empfehlung der Experten im Rahmen des Sachunterrichts in der Grundschule stattfinden, in der Sekundarstufe könnten Peer-to-Peer-Programme greifen. Auch Eltern und Schulsozialarbeit müssten in diese Angebote eingebunden werden.

Zeitrahmen der Umsetzung unklar

Offen bleibt, wann der EU Kids Act greift, und wann die deutsche Regelung in Kraft treten könnte. Bisher hat die EU Kommission nur den Verordnungsentwurf vorgestellt, die Konsultationsphase läuft bis zum 26. November 2026. Danach müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU den Entwurf in einem regulären Gesetzgebungsverfahren verhandeln und beschließen. Kinder, Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Pädagogen sind derzeit aufgerufen, ihre Meinung zum Entwurf mitzuteilen. Den Entwurf sowie Rückmeldemöglichkeiten und weitere Informationen stellt die Kommission unter https://germany.representation.ec.europa.eu/nachrichten-und-veranstaltungen/pressemitteilungen/ihre-meinung-ist-gefragt-eu-kommission-bittet-um-ruckmeldungen-zum-eu-kids-act-2026-10-02_de zur Verfügung.

Wie es mit dem deutschen Bericht der Expertenkommission weitergeht, ist aktuell noch nicht klar – Ministerin Karin Prien hat für Mitte Oktober weitere Informationen angekündigt. (mbw) +++

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