"Ethisch und wildbiologisch nicht vertretbar"
Abschuss von Wolfswelpen in Hessen - Naturschutzinitiative protestiert
Foto: Ingo Kühl/NI
29.09.2026 / HESSEN -
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat mit Beschluss vom 28.09.2026 bestätigt, dass der Erhaltungszustand der Tierart "Wolf" in Deutschland als Jagdvoraussetzung "günstig" sei. Auch andere Beurteilungen könnten richtig sein, so der VGH. Dies könne aber im Eilverfahren nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) sieht dies anders: "Es kommt nach der FFH-Richtlinie auf den Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland und in der europäischen Union an. Der Blick auf die örtliche Population kann lediglich bei den Einzelfallentscheidungen eine Rolle spielen, um welche es im vorliegenden Fall aber nicht geht. Das Abschießen von Jungwölfen ist ethisch und wildbiologisch nicht zu verantworten. Wolfswelpen reißen keine Weidetiere. Der Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes", erklärte Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin Wolf der NI.
Die genetische Variabilität sei in kleinen Wolfsvorkommen wie in Hessen noch viel zu gering. Daher dürfe dort nach Auffassung der NI auch nicht gejagt werden. Im Übrigen gebe es keinen vernünftigen Grund, Wölfe zu bejagen, so die NI.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) werde den Eilbeschluss zum Anlass nehmen, die Entstehungsgeschichte des FFH-Berichts 2025 aufzubereiten. Denn der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland ist noch nicht günstig. Es leben ca. 260 Wolfspaare in Deutschland. Von diesen leben in Hessen nur drei. Dies sei für eine gesunde Population viel zu wenig, so die NI. (pm/ci)+++