Tankrabatt und Alkoholverbot an Bahnhöfen
Neue Regelungen im Oktober: Das müssen Sie wissen
Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch
30.09.2026 / REGION -
Im Oktober gibt es wieder einige Neuregelungen, die für viele Menschen wichtig sind. Vom zurückkehrenden Tankrabatt bis zum Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen: OSTHESSEN|NEWS gibt eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
Der Tankrabatt kehrt zurück
Nach den extrem hohen Preisen im September soll das Tanken durch einen neuen Tankrabatt für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder günstiger werden. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt ab dem 1. Oktober um 14 Cent pro Liter. Gemeinsam mit der Umsatzsteuer bringt dies eine Senkung von insgesamt 17 Cent pro Liter Kraftstoff. Einen ähnlichen Rabatt gab es bereits im Mai und Juni 2026. Insgesamt wird der Tankrabatt den Staat rund 2,5 Milliarden Euro kosten, die Hälfte davon tragen die Länder. Alkoholkonsumverbot an allen deutschen Bahnhöfen
Ab dem 15. Oktober gilt an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein generelles Alkoholverbot. Dies gilt auf den Bahnsteigen und in den Bahnhofshallen. Ausgenommen ist die Gastronomie vor Ort. Dies soll die Sicherheit der Mitarbeiter und der Reisenden verbessern. "Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen", so DB-Chefin Evelyn Palla. Eingeführt wird das neue Verbot durch die DB im Rahmen des Hausrechts. Hecken dürfen wieder beschnitten werden
Ab dem 1. März beginnt die jährliche Schonzeit für nistende Vögel. Diese endet am 1. Oktober. Ab dann ist es wieder erlaubt, Bäume, Hecken oder Büsche im eigenen Garten herunterzuschneiden oder sogar zu entfernen. In der Zeit dazwischen ist lediglich ein "Pflegeschnitt" erlaubt. Uhren werden umgestellt
Im Oktober endet die Sommerzeit, die Uhren werden wieder umgestellt. In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober werden um 3 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, auf 2 Uhr. Ob die Zeitumstellung noch zeitgemäß ist, ist umstritten. Bereits 2019 stimmte das EU-Parlament für die Abschaffung, umgesetzt wurde dies aber noch nicht. Die ursprünglichen Gründe für die Zeitumstellung, beispielsweise Energie zu sparen, werden von Studien schon lange angezweifelt. Digitales Führungszeugnis kommt
Wer bisher ein Führungszeugnis beantragt hat, erhielt dieses, auch bei Beantragung online, in schriftlicher Form per Post. Ab Oktober kann man nun auch ein Digitales Führungszeugnis wählen. Die Übertragung erfolgt unkompliziert als PDF in einem sicheren Verfahren an das persönliche BundID-Konto. So werden die Ausstellung und Verwendung eines Führungszeugnisses für Bürgerinnen und Bürger deutlich beschleunigt und vereinfacht. (fw) +++