Prüfung durch Behörden und Fachaufsicht

Unangemessenes Verhalten? Ermittlungen gegen Ex-Kita-Mitarbeiter laufen

Die Stadt Bad Soden-Salmünster lässt Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter prüfen.
Symbolbild: Pixabay

16.09.2026 / BAD SODEN-SALMÜNSTER - Die Stadt Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis) informiert über laufende Ermittlungen im Zusammenhang mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer städtischen Kindertagesstätte. Gegenstand der Ermittlungen sind Vorwürfe unangemessenen Verhaltens gegenüber Kindern. Es wird zudem geprüft, ob das Verhalten einen sexuellen Hintergrund haben könnte. Der betroffene Mitarbeiter ist nicht mehr in der Einrichtung beschäftigt.


Unabhängige Prüfung durch Behörden und Fachaufsicht

Die Stadt hat den Sachverhalt unverzüglich an die Polizei und die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Das zuständige Jugendamt wurde als fachliche Aufsicht ebenfalls einbezogen. Die Stadt arbeitet eng mit den ermittelnden Behörden zusammen und stellt alle für die Aufklärung relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Externe Unterstützung und Schutzangebote

Zur fachlichen Begleitung der Einrichtung und zur Unterstützung von Kindern, Eltern und Beschäftigten wird die Stadt eine unabhängige externe Fachperson für Kinderschutz und Krisenbegleitung hinzuziehen. Diese Fachperson wird die Kita beraten, geeignete Unterstützungsangebote koordinieren und Ansprechperson für Betroffene sein.

Statement der Stadt

"Der Schutz und das Wohlergehen der Kinder haben für uns oberste Priorität. Wir setzen alles daran, die erhobenen Vorwürfe vollständig und unabhängig aufklären zu lassen und die zuständigen Behörden dabei umfassend zu unterstützen", erklärt Bürgermeister Dominik Brasch.

Verfahren, Persönlichkeitsrechte und Unschuldsvermutung

Aus Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte betroffener Kinder und weiterer Beteiligter wird die Stadt keine Angaben zu den konkreten Vorwürfen, zu möglichen betroffenen Kindern oder zum Ermittlungsstand machen. Bis zu einer abschließenden Klärung gilt die Unschuldsvermutung.

Die Eltern der Kita-Kinder wurden in einer kurzfristig einberufenen Informationsveranstaltung über die Situation und das weitere Vorgehen informiert. Bei Bedarf werden weitere Informationsangebote, Gesprächstermine und Unterstützungsleistungen durch die hinzugezogene Fachperson organisiert. (pm/jk) +++

Der Mitarbeiter ist nicht mehr in der Kita beschäftigt
Symbolbild: Pixabay

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