Größte Strafe: Familie und Haus verloren
56-Jähriger wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornos verurteilt
Der Angeklagte und sein Verteidiger Andreas Scheja
Fotos: ci
14.09.2026 / FULDA -
Der Fall, der am Montag vor dem Amtsgericht Fulda verhandelt wurde, liegt bereits sechs Jahre zurück und hat das Leben des Angeklagten grundlegend verändert. Dem heute 56-Jährigen aus Fulda wird vorgeworfen, in den Jahren 2020 und 2021 unerlaubte Nacktaufnahmen einer Minderjährigen erstellt und darüber hinaus kinder- und jugendpornografische Bilddateien besessen zu haben. Obwohl es sich bei den heimlichen Nacktaufnahmen um seine damals 16-jährige Tochter gehandelt hatte, wurde dieses Verfahren eingestellt. Der banale Grund: Zur Tatzeit war das noch nicht strafbar. Den Paragraphen 184k des Strafgesetzbuches (StGB), der die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt, gibt es tatsächlich erst seit dem 1. Januar 2021.
Der Angeklagte hatte damals sein auf Videofunktion eingestelltes Handy heimlich im Bad versteckt und seiner Tochter empfohlen, "eine Dusche zur Entspannung zu nehmen". Die Tochter muss das aber bemerkt und ihren Vater angezeigt haben. Bei einer Durchsuchung seines Schlaf- und Arbeitszimmers im Dachgeschoss wurden dann 31 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sichergestellt.
Der Angeklagte räumte vor Gericht beide Tatvorwürfe ein, wobei er bestritt, Nacktaufnahmen von seiner Tochter habe anfertigen wollen. Tatsächlich habe er seine Frau filmen wollen - was übrigens ebenfalls verboten ist - seine Tochter sei dabei "unter die Räder geraten", wie er sich ausdrückte. Dieses Verfahren wurde wie gesagt eingestellt.
Die Tatsache, dass bei dem Angeklagten CDs mit Kinderpornos sichergestellt worden waren, erklärte sein Anwalt damit, dass sein Mandant zu dieser Zeit sehr neugierig auf das Internet im Allgemeinen und Pornografie im Besonderen gewesen sei. Er habe immer schon einen Faible fürs Fotografieren gehabt und seiner "Sammelleidenschaft" gefrönt. Das verbotene Material habe er aus dem Netz heruntergeladen, auf CD gebrannt, "in die Ecke gestellt und vergessen", so sein Verteidiger. Er habe weder je sexuelles Interesse an seiner Tochter noch an Kindern überhaupt gehabt, versicherte der 56-Jährige.
Sein Geständnis und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, wertete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer positiv. Auch, dass die Taten bereits Jahre zurückliegen und der Angeklagte durch die lange Verfahrensdauer stark belastet wurde, sei ihm anzurechnen. Seither sei er nie mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ihre Forderung: eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 1.000 Euro.
"Größte Strafe: Frau, Kinder und Haus verloren!"
Der Verteidiger hob besonders hervor, welche harten Konsequenzen seinem Mandanten aus seinen Fehlern erwachsen seien: Er habe dadurch seine Frau und seine drei Kinder sowie sein Eigenheim verloren und keinen Kontakt mehr zu seiner Familie. "Die Betreiber der pädophilen Netzwerke, die solche Aufnahmen ins Internet stellten, kommen ungestraft davon, während der arme Konsument bestraft wird", klagte der Verteidiger. Außerdem muss der Angeklagte - wie grundsätzlich in solchen Fällen - die Kosten für die aufwendige Untersuchung und Auswertung seiner Daten selbst bezahlen. Das sind um die 10.000 Euro.
Richterin Angelina Pluta verurteilte den 56-Jährigen schließlich wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Er muss die Verfahrenskosten tragen und zusätzlich 1.000 Euro an die Aktion Kinderschutz e. V. in Karlsruhe zahlen. (ci)+++