Schritt in die richtige Richtung

Kein Alkohol mehr mit 14: Bundesregierung will begleitetes Trinken abschaffen

Die Regierung will das begleitende Trinken für jugendliche für 14 Jahren abschaffen.
Symbolbild: O|N / Philipp Gerhard

20.08.2026 / REGION - Es sind besonders gute Nachrichten, die dieser Tage aus der Bundesregierung zu vermelden sind: Die Regelungen zum Alkoholkonsum bei besonders jungen Jugendlichen sollen geändert werden. Das sogenannte "begleitete Trinken" für 14- und 15-Jährige soll künftig der Vergangenheit angehören. Damit wäre ein längst überfälliger Schritt getan, denn Deutschland nimmt mit dieser Regelung im europäischen Vergleich eine Sonderrolle ein.


Ministerium will Alkoholkonsum ab 14 Jahren beenden

Bislang ist es Jugendlichen ab 14 Jahren laut § 9 des Jugendschutzgesetzes erlaubt, in Begleitung einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren. Damit soll nun Schluss sein: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, dem das Bundeskabinett inzwischen zugestimmt hat. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden. Erst dann wäre die neue Regelung rechtskräftig. Die geplante Änderung wirkt im Jahr 2026 wie eine überfällige Anpassung des Jugendschutzes an den aktuellen medizinischen Kenntnisstand.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist insbesondere der frühe Beginn des Alkoholkonsums problematisch. Das Gehirn und andere Organe befinden sich bei Jugendlichen noch in der Entwicklung. Ein früher Kontakt mit Alkohol kann deshalb mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein und steht auch mit einem erhöhten Risiko für spätere problematische Konsummuster und Abhängigkeit in Zusammenhang.

Alkohol ist keine harmlose Alltagsdroge

Mit der Gesetzesänderung wird eine gesellschaftlich wichtige Regelung getroffen. Alkohol gehört zu den am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen in Deutschland und verursacht erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden. In Deutschland leiden rund 2,1 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren unter einer Alkoholabhängigkeit. Im Jahr 2024 starben zudem 14.386 Menschen an Krankheiten, die ausschließlich auf Alkoholkonsum zurückgeführt werden.

Hinzu kommen die zahlreichen indirekten Folgen des Alkoholkonsums. Alkohol spielt unter anderem bei Verkehrsunfällen, Gewaltdelikten und anderen Verletzungen eine erhebliche Rolle. Man geht davon aus, dass bei mehr als fünf Prozent der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden mindestens einer der Beteiligten unter Alkoholeinfluss stand.

Auch die Bedeutung für die Krebsentstehung ist erheblich: Für das Jahr 2022 wurden in Deutschland mehr als 20.000 neu diagnostizierte Krebserkrankungen dem Alkoholkonsum zugerechnet. Alkohol ist damit keineswegs lediglich ein harmloses Genussmittel. Er ist eine abhängig machende Substanz mit erheblichen gesundheitlichen Risiken.

Gesundheitsschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Wenn eine Substanz nachweislich gesundheitliche Schäden bei einer besonders vulnerablen Gruppe auslösen kann, ist es Aufgabe des Staates, einen angemessenen Schutzrahmen zu schaffen. 14-jährigen Jungen und Mädchen Alkohol anzubieten, gehört deshalb nicht zur Ausübung persönlicher Freiheit. Vielmehr ist es schwer nachvollziehbar, warum der Staat einerseits die gesundheitlichen Risiken des frühen Alkoholkonsums anerkennt, andererseits aber bislang einen legalen Zugang zu Alkohol ab 14 Jahren ermöglicht hat.

Die Abschaffung des sogenannten "begleiteten Trinkens" ist daher aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes ausdrücklich zu begrüßen. (Dr. med. Adrian Böhm) +++

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