Empfindliche Strafen drohen
Trinkwassernotstand ab sofort ausgerufen: Das müssen Bürger jetzt beachten
Archivbild: O|N/Gerhard Manns
11.08.2026 / PETERSBERG/FULDA -
Alarm! Die Gemeinde Petersberg (Kreis Fulda) hat den Trinkwassernotstand festgestellt. Damit wird der Gebrauch von Trinkwasser für Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Betriebe eingeschränkt. Grund dafür ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit, durch die die gemeindlichen Hochbehälter an ihre Grenzen gekommen sind, heißt es am Montag.
Die Trockenheit in Kombination mit Temperaturen von 30 und mehr Grad Celsius lassen die Pumpen in den Petersberger Wasserwerken seit Wochen auf Hochbetrieb laufen. Da der Niederschlag aber nach wie vor ausbleibt und auch in den kommenden Tagen kein nennenswerter Regen angekündigt ist, übersteigt der Verbrauch derzeit die Fördermenge.
Das gilt jetzt – die Regeln im Überblick
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Gemeinde mit Beginn des heutigen Tages (Montag, 10. August 2026) den Trinkwassernotstand ausgerufen. Damit wird der Verbrauch von Trinkwasser erheblich eingeschränkt. So ist es unter anderem verboten, zwischen 8:00 und 20:00 Uhr die Blumen und Pflanzen im heimischen Garten zu bewässern. Rasen darf überhaupt nicht mehr bewässert werden, Pools und künstliche Teiche dürfen nicht mehr befüllt werden, das Auto nicht mehr gewaschen werden. "Dies gilt natürlich nur, sofern das Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz stammt. Wer eine gefüllte Zisterne zu Hause hat, darf sie natürlich weiterhin nutzen", betont die Bürgermeisterin.Einzig Margretenhaun ist ausgenommen
Die Verfügung bleibt bis auf Weiteres in Kraft und gilt für die Ortsteile Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haundorf. Margretenhaun ist ausgenommen, da dort ein anderer Versorger zuständig ist. Das Ende des Trinkwassernotstandes wird ebenfalls öffentlich bekanntgegeben.Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden kann. Das Ordnungsamt wird regelmäßig kontrollieren, ob die Verfügung eingehalten wird. Zudem können die Gemeindewerke den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten hin überwachen.
Auch Stadtteile von Fulda betroffen
Die Stadt Fulda hat heute mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand in den Fuldaer Stadtteilen Dietershan und Bernhards festgestellt. Dies geschieht parallel zur Erklärung des Trinkwassernotstandes in der Gemeinde Petersberg. Die Tiefbrunnen der Stadtteile Dietershan und Bernhards befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg.Das gilt in Dietershan und Bernhards
Ab sofort bis auf Weiteres ist es in diesen beiden Stadtteilen verboten, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz unter anderem für die folgenden Zwecke zu entnehmen:- Für das Bewässern von Rasenflächen, von öffentlichen oder betrieblichen Grünanlagen, sowie von nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten einschließlich Bäumen und Sträuchern. Ausnahmen gelten, soweit die Bewässerung zur Abwehr bleibender Schäden an den Grünanlagen zwingend erforderlich ist (Abwehrbewässerung). Eine Abwehrbewässerung zwischen 10 Uhr und 20 Uhr ist unzulässig. Die Abwehrbewässerung darf maximal zweimal je Woche erfolgen.
- Für das Be- und Nachfüllen von Zisternen, wenn das gesammelte Wasser nicht der Abwehrbewässerung oder der Verwendung im Haushalt dient.
- Für das erstmalige Befüllen sowie das Nachfüllen von Wasserbecken, Schwimmbecken sowie künstlichen Teichen.
- Für das Bewässern und Befeuchten von Sportanlagen in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr. Bei Sand- und Kunstrasenplätzen (auch Tennissandplätzen) darf auch tagsüber eine höchstens fünfminütige Oberflächenbewässerung pro Stunde und Platz erfolgen.
- Für das Waschen von privaten PKW außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen
- Für die Beregnung von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie für die Beregnung im Erwerbsgartenbau in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr.
Hinweise der RhönEnergie für betroffene Kunden
Hinweis: Die Anordnung der Stadt Fulda betrifft ausschließlich die aufgrund ihrer Wasserversorgung über das Netz der Gemeinde Petersberg betroffenen Stadtteile Bernhards und Dietershan. Für die übrigen Stadtteile der Stadt Fulda wird mit dieser Regelung kein Wasserversorgungsnotstand festgestellt. Die dort geltenden Regelungen zur Trinkwasserversorgung bleiben unverändert. (pm/jk/pg) +++