Festnahmen wegen Schockanrufen
Länderübergreifender Einsatz mit Fahndungserfolg in Rumänien
Symbolbild: O|N Archiv
07.08.2026 / FRANKFURT AM MAIN -
Gemeinsam mit dem Hessischen Landeskriminalamt konnte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - zwei weitere dringend Tatverdächtige wegen des Verdachts des versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Rumänien festnehmen lassen.
Ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hanau, der sich bereits seit dem 10. Mai 2026 in Untersuchungshaft befindet, sowie die zwei nunmehr festgenommenen 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Offenbach stehen im Verdacht, innerhalb einer international agierenden Gruppierung, die sich auf die Durchführung sogenannter "Schockanrufe" spezialisiert hat, als sogenannte "Keiler" fungiert zu haben.
Innerhalb der Organisationsstruktur stellen diese "Keiler" den ersten telefonischen Kontakt mit den potenziellen Betrugsopfern her, spiegeln eine vermeintliche Notsituation vor und geben sich im Einzelfall sowohl als nahe Angehörige und Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus, um auf diese Weise die potenziellen Opfer zur Herausgabe werthaltiger Vermögensgegenstände zu verleiten.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll der 39-jährige Beschuldigte in dem Zeitraum vom 11. bis 17. Februar 2026 in 14 Fällen, darunter in vier Fällen gemeinsam mit dem 33-jährigen Beschuldigten und in einem Fall gemeinsam mit der 39-jährigen Beschuldigten, aus Spanien heraus potenzielle Betrugsopfer in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Bayern telefonisch kontaktiert haben.
Zu einer Vollendung der Taten kam es nach den bislang durchgeführten Ermittlungen in keinem der Fälle. So sollen die Beschuldigten die weitere Tatbegehung entweder aufgrund erkannter Mittellosigkeit ihrer Opfer aufgegeben haben. In den übrigen Fällen soll die Vollendung ausgeblieben sein, da die Opfer den Anruf als Betrugsversuch erkannt haben sollen.
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main setzt mit diesem Ermittlungserfolg ihren Einsatz bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs "Enkeltrickbetrüger, Schockanrufer und falsche Polizeibeamte" weiter fort. Seit dem Jahr 2025 bündelt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in engem Austausch mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen.
Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
• Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität
• Organisierte Kriminalität
• Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
• Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
• Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten
und internationalen Bezügen
• jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung
(pm/fw) +++