Schluss mit doppelter Freiwilligkeit

200.000 Reservisten bis 2033: Bundeswehr setzt künftig auf mehr Pflicht

Ehemalige Zeit- und Berufssoldaten könnten künftig bis zum 65. Lebensjahr verpflichtend herangezogen werden.
Archivfoto: O|N / Carina Jirsch

05.08.2026 / REGION - Mehr Pflicht, weniger Freiwilligkeit: Die Bundesregierung will die Reserve der Bundeswehr deutlich stärken und künftig verlässlicher auf ehemalige Soldaten zurückgreifen können. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes beschlossen. Bis 2033 soll die Reserve auf mindestens 200.000 Männer und Frauen anwachsen.



Wie wichtig eine einsatzfähige Reserve auch aus hessischer Sicht ist, hatten führende Politiker bereits vor dem aktuellen Gesetzesvorstoß betont. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im November 2025 anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Bundeswehr: "Wir brauchen eine voll einsatzfähige Bundeswehr mit einer starken Reserve." Die Streitkräfte müssten personell und materiell gut aufgestellt sein.

Auch Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) hatte die Bedeutung der Reservisten schon bei einem feierlichen Gelöbnis im Fuldaer Schlosshof hervorgehoben. "Die Reserve der Bundeswehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil der gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur, genauso wie die Rettungskräfte und die Feuerwehr", sagte er damals.

Abkehr von der "doppelten Freiwilligkeit"

Kern des neuen Gesetzes ist die geplante Abschaffung der sogenannten doppelten Freiwilligkeit. Bisher können Reservisten grundsätzlich nur zu Übungen herangezogen werden, wenn sowohl sie selbst als auch ihr Arbeitgeber zustimmen. Künftig soll eine verpflichtende Einberufung möglich sein.

Die Dauer richtet sich nach der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit. Vorgesehen sind zwischen drei und zwölf Wochen Reservedienst pro Jahr. Insgesamt soll die Verpflichtung - je nach früherer Dienstzeit - höchstens sechs bis zwölf Monate betragen. Für ehemalige freiwillig Wehrdienstleistende mit weniger als einem Jahr Dienstzeit gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 45 Jahren. Frühere Zeit- und Berufssoldaten sollen bis zum 65. Lebensjahr herangezogen werden können, in Einzelfällen sogar bis 68.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bezeichnete die Reserve nach der Kabinettsentscheidung als integralen Bestandteil der Streitkräfte. "Wir machen unsere Reserve einsatzbereit und wir vergrößern sie zugleich", sagte der SPD-Politiker nach der Sitzung des Verteidigungskabinetts.

Arbeitgeber sollen früher informiert werden

Für Unternehmen bringt das Vorhaben ebenfalls Änderungen. Ein Heranziehungsbescheid soll künftig acht statt vier Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden. Arbeitgeber können Stellung nehmen und weiterhin eine Zurückstellung beantragen, wenn ein Beschäftigter für den Betrieb unentbehrlich ist. Zudem sind höhere Kostenerstattungen für Ersatzkräfte und Förderbeträge für kleinere und mittlere Unternehmen geplant.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte dazu: "Wer Verantwortung für unser Land übernimmt, braucht dafür auch den Rückhalt seines Arbeitgebers." Nun beginnt das parlamentarische Verfahren. Änderungen sind noch möglich. Nach bisheriger Planung soll das Reservestärkungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. (Constantin von Butler) +++

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