Die offene Schuldfrage
150 Menschen sterben bei Flugzeugabsturz: Germanwings-Drama vor Gericht
Foto: Elke Wetzig, Gedenkstätte in Le Vernet für die Absturz-Opfer des Germanwing-Fluges 4U 9525-9525 - 8322, CC BY-SA 4.0
29.07.2026 / BRAUNSCHWEIG -
Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe in den französischen Alpen beschäftigt der Absturz erneut ein deutsches Gericht. Am 28. August beginnt vor dem Landgericht Braunschweig ein Zivilprozess, in dem 30 Hinterbliebene Entschädigungen von jeweils bis zu 110.000 Euro verlangen.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Angehörigen sind der Ansicht, dass die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend kontrolliert worden sei. Nach ihrer Argumentation hätten strengere Überprüfungen verhindern können, dass der Mann weiterhin im Cockpit eingesetzt wurde. Deshalb müsse der Staat für die Folgen des Absturzes einstehen.
150 Menschen starben bei der Katastrophe
Der Germanwings-Airbus mit der Flugnummer 4U9525 war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. An Bord befanden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Niemand überlebte.Die Ermittlungen ergaben später, dass der Copilot die Maschine absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen gesteuert hatte. Der Fall löste international eine Debatte über medizinische Kontrollen, psychische Erkrankungen und Sicherheitsvorkehrungen im Cockpit aus.
Gericht äußert bereits Zweifel
Ob die Hinterbliebenen mit ihrer Klage Erfolg haben werden, ist derzeit offen. Das Landgericht hat in einer ersten rechtlichen Einschätzung jedoch Zweifel erkennen lassen, ob die Bundesrepublik für die verlangten Zahlungen haftet.Nach Ansicht des Gerichts könnte gegen eine staatliche Ersatzpflicht sprechen, dass die Betroffenen denselben Schaden grundsätzlich auch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen könnten. Eine abschließende Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen. Zunächst sollen die Argumente der Kläger und der Gegenseite in der mündlichen Verhandlung ausführlich geprüft werden.
Der Prozess dürfte damit nicht nur für die 30 Beteiligten von großer Bedeutung sein. Das Verfahren berührt auch die grundsätzliche Frage, wie weit die Verantwortung staatlicher Luftfahrtbehörden bei der medizinischen Überwachung von Piloten reicht. (Constantin von Butler) +++
Foto: SEBASTIEN MORTIER, 320 GERMANWINGS D-AIPX 147 10 05 14 BCN RIP (16730197959), CC BY-SA 2.0
Foto: Sébastien Thébault, Méolans-Revel, Trois-Évêchés NO et Dent 2, CC BY-SA 3.0