Das sagt die Stadt

Vogelsberg-Kommune zählt hessenweit zu den größten Steuer-Erhöhern

Kirtorf sticht in der aktuellen Hebesatz-Umfrage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen gleich dreifach heraus.
Archivbild: O|N / Luisa Heinz

11.08.2026 / KIRTORF - Kirtorf sticht in der aktuellen Hebesatz-Umfrage des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen gleich dreifach heraus: bei der Grundsteuer-B-Erhöhung, bei der Pro-Kopf-Belastung und bei der Gewerbesteuer. Die Stadt begründet den Schritt mit der drohenden Rückzahlung von Fördermitteln in Millionenhöhe.



Landesweit haben in diesem Jahr 156 der 421 hessischen Kommunen ihre Grundsteuer B erhöht, bei der Gewerbesteuer waren es 98. Das zeigt die jährliche Umfrage des Bundes der Steuerzahler Hessen, die der BdSt als weiteres Indiz für die finanzielle Schieflage vieler Kommunen wertet, die durch immer neue Aufgaben von Bund und Land belastet würden.

Mittendrin: Kirtorf im Vogelsbergkreis. Die Stadt gehört gleich in drei Kategorien zur hessischen Spitzengruppe. Bei der Grundsteuer B zählt Kirtorf mit einer Erhöhung um 613 Prozentpunkte zu den fünf Kommunen mit den deutlichsten Anhebungen in Hessen – hinter Hofheim (+886), Mossautal (+655) und Riedstadt (+615), aber noch vor Rödermark (+527).

Bei der Pro-Kopf-Belastung aus der Grundsteuer B liegt Kirtorf mit 547 Euro pro Jahr auf dem zweiten Platz landesweit; nur Biebesheim im Kreis Groß-Gerau verlangt mit 647 Euro mehr, der hessische Durchschnitt liegt bei 259 Euro. Auch bei der Gewerbesteuer zog Kirtorf kräftig an: Mit einem Plus von 75 Prozentpunkten liegt die Stadt auf Platz drei der stärksten Erhöhungen in Hessen, hinter Wehretal (+100) und Münzenberg (+80).

Stadt: Ohne Erhöhung drohte Rückzahlung von Fördermillionen

Auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS erklärte Karl-Heinrich Laudon, Erster Stadtrat von Kirtorf, der in Abwesenheit von Bürgermeister Christoph Lück Stellung nahm, dass der Haushaltsplanung 2026 intensive, fraktionsübergreifende Beratungen vorausgegangen seien. Die Kommunalaufsicht habe der Stadt frühzeitig deutlich gemacht, dass ohne einen genehmigungsfähigen Haushalt das Projekt "Kirtorfer Höfe und Häuserzeile Neustädter Straße" nicht im laufenden Haushaltsjahr hätte fertiggestellt werden können – mit der Folge, dass bereits zugesagte Fördermittel in Millionenhöhe an die Förderstellen zurückgezahlt werden müssten.

Die Entscheidung zur Grundsteuererhöhung sei "keinem politisch Verantwortlichen leichtgefallen", so Laudon, letztlich aber für die Zukunftssicherung der Stadt unumgänglich gewesen. Nach der Verabschiedung des Haushalts habe die Stadt in zwei Bürgerversammlungen über die Maßnahme informiert. Die Reaktionen seien verhalten ausgefallen: Bürgerinnen und Bürger hätten mit einer öffentlichen Protestaktion vor dem Rathaus gegen die Erhöhung demonstriert, grundsätzlich aber auch Verständnis für die Notwendigkeit der Maßnahme gezeigt, um die Infrastruktur der Stadt langfristig zu sichern.

Einordnung: Steuerspirale dürfte sich laut BdSt weiterdrehen

Der hessische Steuerzahlerbund sieht in Fällen wie Kirtorf ein strukturelles Problem: Städte und Gemeinden kämen kaum umhin, ihre Hebesätze zu erhöhen, um Pflichtaufgaben wie gestiegene Sozialkosten oder den Ausbau der Kinderbetreuung zu finanzieren. "Wir befürchten, dass sich die Steuerspirale 2027 noch weiterdrehen wird", so BdSt-Vorstand Jochen Kilp. Da es weder gesetzliche noch gerichtliche Obergrenzen für Hebesätze gibt, sieht der Verband auch kaum Aussicht, sich juristisch gegen die Erhöhungen zu wehren.

Landesweit liegt der durchschnittliche Grundsteuer-B-Hebesatz 2026 bei 549 Prozent, der Spitzenwert wird in Riedstadt mit 1.600 Prozent erreicht. Bei der Gewerbesteuer stieg der hessische Durchschnitt auf 405 Prozent. (mmb) +++

Stadtrat Karl-Heinrich Laudon
Archivbild: O|N / Moritz Bindewald
Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund
Foto: Angelika Stehle / Bund der Steuerzahler Hessen

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