Neue Regeln für Fernost-Pakete
Worauf Temu-Besteller jetzt achten sollten: Zoll, Steuer, Rücksendefalle
Foto: Temu
18.07.2026 / REGION -
Seit dem 1. Juli ist die Zollfreigrenze für Billigpakete aus Fernost Geschichte – und mit ihr so manches vermeintliche Schnäppchen. Nachdem Fuldaer Händler im ersten Teil unserer Serie geschildert haben, wie sehr ihnen Temu, Shein und Co. zusetzen, kommen nun die zu Wort, die den Überblick haben: Verbraucherzentrale, Zoll und das City-Marketing Fulda erklären, worauf es beim Klick auf "Bestellen" jetzt ankommt.
Das böse Erwachen kommt oft an der Haustür: Der Paketbote klingelt – und will Geld sehen. Wieso eigentlich, denn die Sendung wurde doch schon beim Bestellen bezahlt? Der Grund: Den Zoll streckt der Zusteller beim Import vor und kassiert ihn bei der Übergabe zurück. Wer die neuen Regeln kennt, erlebt an der Tür keine Überraschung mehr. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Was sich seit dem 1. Juli ändert
- Die Pauschale: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist abgeschafft. Auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten werden pauschal 3 Euro Zoll fällig – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer, die es schon vorher gab.
- Die Warenkategorien: Die 3 Euro gelten nicht pro Paket, sondern pro Warenkategorie. Wer eine Bluse aus Wolle und eine aus Seide bestellt, zahlt 2 x 3 Euro Euro. Je bunter der Warenkorb, desto teurer die Sendung.
- Die Haustür-Rechnung: Der Paketdienst streckt die Abgaben vor und kassiert bei der Zustellung, sofern die Zölle und Gebühren nicht schon beim Kauf abgerechnet wurden – oft plus eigener Servicegebühr. Ab November 2026 soll zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Sendung kommen. Große Plattformen rechnen die Abgaben teils schon im Warenkorb ab – erkennbar an Hinweisen wie "inklusive aller Steuern und Abgaben" oder "Duty Paid". Nachzahlungen an der Haustür werden derzeit bei etwa 10-15% der Warenlieferungen vorgenommen.
- Der Stichtag-Irrtum: Entscheidend ist nicht, wann bestellt, sondern wann die Ware beim Zoll abgefertigt wurde. Auch wer vor dem 1. Juli geklickt hat, kann zur Kasse gebeten werden.
"Ein richtiger Schritt" – mit eingebauter Kostenfalle
Bei der Verbraucherzentrale Hessen hält man die Neuregelung grundsätzlich für überfällig. "Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein richtiger Schritt – sie sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen", sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht. Die Dimension des Problems belegt eine Zahl der EU-Kommission: Rund 5,8 Milliarden Pakete mit einemDer Zoll bleibt gelassen
Und was hat Fulda davon? "Viel heiße Luft"
Umso wichtiger sei das, was der Onlinehandel nicht bieten kann: die Ware "fühlen", sich persönlich inspirieren lassen, nette Gespräche, Freunde treffen. Guter Service und Kundenbindung seien das Rezept, nicht die Hoffnung auf Regulierung aus Brüssel. Und da sieht sie Fulda im Vorteil: "Wir sind noch richtig gut aufgestellt, weil wir viele inhabergeführte Läden haben." Dazu die Touristen, die Events, die ICE-Lage – "Fulda ist eine tolle Stadt zum Einkaufen."
Drei Euro werden die Innenstadt also nicht retten – das erwartet nicht einmal das City-Marketing. Aber wer künftig vor dem Klick genauer hinschaut, erspart sich zumindest die Überraschung an der Haustür. Und wer ganz sichergehen will: In der Fuldaer Innenstadt steht der Endpreis schon am Etikett. (Christoph Blum)+++