Neue Regeln für Fernost-Pakete

Worauf Temu-Besteller jetzt achten sollten: Zoll, Steuer, Rücksendefalle

Rund 400.000 Sendungen erreichen täglich deutsche Haustüren - Plattformen wie Temu haben den Kleinpaket-Boom ausgelöst.
Foto: Temu

18.07.2026 / REGION - Seit dem 1. Juli ist die Zollfreigrenze für Billigpakete aus Fernost Geschichte – und mit ihr so manches vermeintliche Schnäppchen. Nachdem Fuldaer Händler im ersten Teil unserer Serie geschildert haben, wie sehr ihnen Temu, Shein und Co. zusetzen, kommen nun die zu Wort, die den Überblick haben: Verbraucherzentrale, Zoll und das City-Marketing Fulda erklären, worauf es beim Klick auf "Bestellen" jetzt ankommt.



Das böse Erwachen kommt oft an der Haustür: Der Paketbote klingelt – und will Geld sehen. Wieso eigentlich, denn die Sendung wurde doch schon beim Bestellen bezahlt? Der Grund: Den Zoll streckt der Zusteller beim Import vor und kassiert ihn bei der Übergabe zurück. Wer die neuen Regeln kennt, erlebt an der Tür keine Überraschung mehr. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Was sich seit dem 1. Juli ändert


Der Ausblick: Die Pauschale ist nur eine Übergangslösung – ab 2028 soll jede Sendung ab dem ersten Euro regulär verzollt werden.

"Ein richtiger Schritt" – mit eingebauter Kostenfalle

Bei der Verbraucherzentrale Hessen hält man die Neuregelung grundsätzlich für überfällig. "Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein richtiger Schritt – sie sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen", sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht. Die Dimension des Problems belegt eine Zahl der EU-Kommission: Rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem

Warenwert unter 150 Euro wurden allein 2025 in die EU eingeführt – knapp 16 Millionen Sendungen pro Tag. Allein mit der neuen Abgabe sei es aber nicht getan, so Jäger: Es brauche strengere Kontrollen und mehr Verantwortung der Plattformen, denn viele Billigprodukte erfüllten die europäischen Sicherheitsanforderungen schlicht nicht. Bei der Verbraucherzentrale beobachtet man bereits eine neue Masche: Seit Juli häufen sich Beschwerden über Händler, die bei Retouren die Rückzahlung kürzen – wegen angeblicher Zoll- oder Bearbeitungskosten, deren rechtliche Grundlage oft zweifelhaft ist.

"Teilweise werden Rückzahlungen so lange zurückgehalten, bis Verbraucher ausländische Gebühren übernehmen", berichtet Jäger. Ihr Rat vor jeder Bestellung: nicht auf den Kaufpreis schauen, sondern auf die Gesamtkosten. Wer ist der Vertragspartner – und sitzt er wirklich in der EU? Deutschsprachige Seiten und Euro-Preise täuschen darüber oft hinweg. Von wo wird versendet? Wohin muss die Ware im Widerrufsfall zurück – und wer zahlt das? Gerade Rücksendungen nach Fernost können den Warenwert übersteigen. Ein Blick in die AGB lohne sich immer: Fehlen dort Angaben zu Zusatzkosten, dürfen diese gar nicht verlangt werden.

Der Zoll bleibt gelassen

Beim zuständigen Hauptzollamt Frankfurt am Main herrscht derweil Routine statt Chaos. Kleinsendungen mussten schon vor dem 1. Juli elektronisch angemeldet werden – "in dieser Hinsicht gab es keine Änderungen", erklärt Pressesprecherin Christine Straß. Für die digitale Abfertigung laufe seit Jahren ein spezielles System, die Zollämter unterstützten sich bundesweit gegenseitig: "Der Zoll ist sowohl personell als auch technisch gut aufgestellt." Ein erhöhtes Anfrageaufkommen verunsicherter Bürger? Bislang Fehlanzeige. Ihr Tipp deckt sich mit dem der Verbraucherschützer: vor der Bestellung über anfallende Abgaben informieren – und daran denken, dass für manche Waren Einfuhrverbote gelten, etwa bei gefälschten Produkten. Ausführliche Informationen gibt es unter www.zoll.de

Und was hat Fulda davon? "Viel heiße Luft"

Die Bundesregierung begründet die neue Abgabe ausdrücklich mit dem Schutz des Einzelhandels. Beim City-Marketing Fulda winkt man ab. "Das hat mit der Realität nichts zu tun", sagt Vorständin Anja Halemba, die mit ihrem Conceptstore Halemba Style selbst hinter der Ladentheke steht – "viel heiße Luft." Ihr Argument: "Ich kenne keinen Händler, der seine Ware aus China in kleinen Paketen bestellt." Diese komme im Container – und den interessiert die Kleinpaket-Regel nicht. Einen Niedrigpreissektor, den die Abgabe treffen könnte, gebe es in der Fuldaer Innenstadt ohnehin kaum. Auch einen Kundenansturm erwartet Halemba nicht: Ob das Zehn-Euro-Kleid künftig dreizehn koste, ändere an der Kaufentscheidung wenig. In den Gesprächen mit anderen Händlern drehten sich die Sorgen eher um Parkplätze und Baustellen als um Temu.

Umso wichtiger sei das, was der Onlinehandel nicht bieten kann: die Ware "fühlen", sich persönlich inspirieren lassen, nette Gespräche, Freunde treffen. Guter Service und Kundenbindung seien das Rezept, nicht die Hoffnung auf Regulierung aus Brüssel. Und da sieht sie Fulda im Vorteil: "Wir sind noch richtig gut aufgestellt, weil wir viele inhabergeführte Läden haben." Dazu die Touristen, die Events, die ICE-Lage – "Fulda ist eine tolle Stadt zum Einkaufen."

Drei Euro werden die Innenstadt also nicht retten – das erwartet nicht einmal das City-Marketing. Aber wer künftig vor dem Klick genauer hinschaut, erspart sich zumindest die Überraschung an der Haustür. Und wer ganz sichergehen will: In der Fuldaer Innenstadt steht der Endpreis schon am Etikett. (Christoph Blum)+++

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