Auf X gegen die Ampel gepostet
Rentner wegen verbotener SS-Parole "Deutschland erwache" vor Gericht
Auf dieses Lied geht die verbotene NS-Parole "Deutschland erwache" zurück
Foto:.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/92/Sturmlied
18.07.2026 / FULDA -
Weil er bei einem Post auf der Plattform X die verbotene Nazi-Parole "Deutschland erwache!" benutzt hat, stand ein 75-Jähriger am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fulda, denn das ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) verboten. Dort ist die Strafe beim "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" geregelt. Seine Äußerung auf dem Internetportal richtete sich im August 2024 gegen die damalige Ampel-Regierung. Er hatte in seinem Post dazu aufgefordert, "diese Ampel aus dem Land zu jagen" und schloss mit "Deutschland erwache!"
In der Anklage war vermerkt, dem Rentner sei die Herkunft dieser Parole und deren Verbot bewusst gewesen. Es stammt aus einem sogenannten "Sturmlied", das um 1920 vom Schriftsteller und frühen Nationalsozialisten Dietrich Eckart verfasst worden war. Doch diese Kenntnis bestritt der Angeklagte vehement. Er kenne nur das darauf gemünzte Gedicht von Kurt Tucholsky, den wahren Ursprung und die Verwendung durch die SA seien ihm nicht bekannt gewesen, versicherte er. Den Vorwurf, er habe damit rechtsextreme Propaganda verbreitet, wies der Angeklagte vor Gericht weit von sich. "Sie wollen mich doch nicht mit diesem Abschaum in Verbindung bringen?"
Er sei definitiv kein Nazi, betonte der 75-Jährige. "Ich sage auch jeden Morgen zu meiner Frau: 'Renate, erwache'", führte er an. Richterin Pluta erläuterte, dass auch seine Forderung "Jagt sie aus dem Land" rechte Bezüge vermuten ließe, denn die Ausgrenzung, Ausweisung oder Mobilmachung gegen unliebsame Gegner oder Bevölkerungsgruppen entspreche rechten Forderungen. Doch die Tatsache, dass der 75-Jährige weder einschlägig vorbestraft sei noch in rechten Foren unterwegs oder durch Rechtspropaganda aufgefallen sei, spreche für ihn. Auch sei sein Post nicht auf einer rechtsgerichteten Plattform erschienen und auch die Reaktion darauf sei nicht auffällig gewesen.
Sein Verteidiger forderte schließlich einen Freispruch für seinen Mandanten, während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 900 Euro für die Verwendung des verbotenen Zitats für tat- und schuldangemessen erachtete. Doch die Richterin sah die Äußerung des Angeklagten als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und sprach ihn ohne Auflage frei. (ci)+++