"Hoher Grad an Naivität!"

Rentnerin wegen Geldwäsche angeklagt - "Sie hätten es wissen können"

Die 69-jährige Angeklagte musste sich wegen Geldwäsche vor Gericht verantworten.
Fotos: ci

17.07.2026 / FULDA - "Gratulation, Sie haben 150.000 Euro gewonnen!" Mit diesem - zunächst so erfreulich scheinenden - Anruf begann ein finanzielles Desaster für ein Rentnerehepaar aus dem Landkreis Fulda, das am Donnerstag sein Nachspiel vor dem Amtsgericht Fulda hatte. Angeklagt war die 69-jährige Ehefrau wegen Geldwäsche. Dabei ging es nicht um Kleckerbeträge, sondern um die stolze Summe von 22.600 Euro.


Die Angeklagte selbst äußerte sich zunächst nicht zum Tatvorwurf, sondern ließ stattdessen ihre Anwältin Theresa Gescher eine Erklärung für sie verlesen. "Das Drama begann schon mit diesem Anruf und dem angeblichen Gewinn", führte sie aus. Es dauerte sehr lange, bis das Ehepaar begriff, dass sie dreisten Telefonbetrügern auf den Leim gegangen war. Denn bevor der ominöse Gewinn ausgezahlt werden konnte, sollten sie zunächst selbst Geld überweisen - angeblich Gebühren und Steuer für die genannte Summe. Weil sie die geforderte Summe von zunächst 3.000 Euro nicht aufbringen konnte, pumpten sie ihren Sohn an - so sicher rechneten sie mit einem Gewinn, der allerdings nie kam.

Der anonyme Anrufer schaffte es mit vielen weiteren Anrufen tatsächlich, ein enges Vertrauensverhältnis zum 72-jährigen Ehemann aufzubauen und schließlich sogar Zugriff zum Online-Account zu dessen Bankkonto zu ergaunern. Von all dem ahnte die Ehefrau angeblich nichts, alle Geldtransaktionen seien allein Sache des Mannes gewesen. "Ich weiß, dass Sie mir das vermutlich nicht glauben, aber ich habe immer alles Finanzielle ihm überlassen. Ich hatte zwar eine Karte für das gemeinsame Konto, aber nie darauf zugegriffen oder die Kontoauszüge gesehen", sagte sie vor Gericht.

Wie schließlich der Betrag von 22.600 Euro eines anderen mit derselben Masche Betrogenen auf dieses Konto des Ehepaars kam und warum das Geld nach Thailand überwiesen wurde, wo es auf Nimmerwiedersehen verschwand, versuchte die Verhandlung zu klären. Dem anderen Geschädigten war gesagt worden, er solle diese Summe an eine Rechtsanwältin überweisen, damit ihm sein Gewinn von 450.000 Euro ausgezahlt werden könne, was er auch tat. Die vermeintliche Anwältin hatte den Namen der Angeklagten, die von dieser Aktion nichts ahnte, doch der Ehemann überwies diese Summen wie gefordert nach Thailand. Er wurde deswegen bereits wegen Geldwäsche verurteilt. Das Gericht und besonders der Staatsanwalt konnten nicht glauben, dass die Frau von all diesen illegalen Vorgängen nichts mitbekommen hatte. "Sie hätten es aber auf jeden Fall wissen können", konstatierte Richterin Pluta.

Während die Verteidigerin einen Freispruch forderte, weil ihre Mandantin keine Schuld an den Transaktionen treffe, forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung, eine Geldstrafe und die Einziehung der 22.600 Euro. Auch Richterin Pluta befand, die 69-Jährige habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, und verurteilte sie wegen "leichtfertiger Geldwäsche" zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Außerdem verfügte sie die Einziehung von Wertersatz für die 22.600 Euro. "Ich muss mich in Zukunft wohl mehr um das Geld kümmern", waren die letzten Worte der Rentnerin. Ihr und ihrem Mann attestierte die Richterin "ein hohes Maß an Naivität". Leider ist das Ehepaar nicht das einzige Opfer dieser Masche: Der Telefonbetrug mit dem angeblichen Gewinn funktioniert bis heute. (ci)+++




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