Familie in Ausnahmesituation
Polizist wegen Steuerhinterziehung angeklagt - Verfahren eingestellt
Fotos: ci
17.07.2026 / FULDA -
Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda verhandelt. Ein 55-jähriger Polizeibeamter aus dem Landkreis Fulda war wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Er soll laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2018 und '19 weder Einkommens- noch Umsatzsteuererklärungen für die von ihm betriebene Immobilienfirma abgegeben und damit Steuern in fünfstelliger Höhe hinterzogen haben. Erst nach einer Betriebsprüfung habe er diese Schulden mit Verspätung beim Finanzamt beglichen.
Alles, was er für diese Firma in die Wege geleitet habe, sei mit seiner Mutter besprochen und abgestimmt gewesen. Sämtliche Angebote und Verträge habe er nach Absprache mit ihr immer nur im Auftrag oder in Vertretung unterschrieben. "Meine Mutter war generell in alles involviert", erklärte er.
"Ich habe nie einen Cent bekommen und mich nicht bereichert"
"Aber Sie haben doch Provision für diese Tätigkeit bekommen - es sind doch Gelder auf Ihr Konto gegangen", hakt der Staatsanwalt nach. "Ich habe nie einen Cent bekommen und habe mich nicht bereichert", versichert der 55-Jährige. Weil das verlustbringende Gewerbe nach dem Tod seines Vaters 2022 abgemeldet wurde und daraus resultierende Schulden und ein gekündigtes Hausdarlehen sowie die Steuernachforderungen drückten, habe seine Mutter eine Eigentumswohnung verkauft, wovon sie die Außenstände beglichen hätten. Sein damaliger Steuerberater habe fälschlicherweise behauptet, wenn er die Steuerschulden ohne Einspruch bezahle, sei damit alles erledigt und habe keine Folgen. Als der Polizist feststellte, dass er wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde, sei der Steuerberater für ihn leider nicht mehr erreichbar gewesen.Sein Anwalt Thomas Gaul forderte schließlich, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen, es habe sich um reine Willkür der Finanzbehörde gehandelt. Doch Staatsanwalt Christoph Wirth war damit nicht einverstanden und wollte die Einstellung mit einer Geldauflage verbinden. Diesem Vorschlag folgte das Gericht und veranlasste eine Zahlung des 55-Jährigen von 2.000 Euro innerhalb der nächsten sechs Monate an das Kinder-Hospiz 'Kleine Helden' in Hünfeld. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wurde eingestellt. (ci) +++