Stadt fördert Balkonkraftwerke

100-Dächer-Solar-Förderung wird neu aufgelegt

Torsten Sternberg und Julian Schulze
Foto: Magistrat der Stadt Bebra

15.07.2026 / BEBRA - Die Stadt Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg legt ihr erfolgreiches 100-Dächer-Solar-Förderprogramm neu auf und unterstützt Bürgerinnen und Bürger künftig dabei, selbst erzeugten Solarstrom einfacher zu nutzen und damit Energiekosten zu senken. Das ursprüngliche Programm war 2022 von der Stadtverordnetenversammlung initiiert worden, um möglichst viele Privatgebäude im Stadtgebiet mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten und damit einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zum Klimaschutz zu leisten.



Die Resonanz war groß: Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Förderbudget in der Vergangenheit mehrfach erhöht. Insgesamt konnten über das städtische Förderprogramm mehr als 238 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,232 Megawatt Peak umgesetzt werden. Damit war das 100-Dächer-Solarprogramm ein voller Erfolg.

Ab dem 1. August 2026 können nun im Rahmen der Neuauflage des städtischen Sonderförderprogramms Zuschüsse für Stecker-Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – sowie für Batteriespeicher beantragt werden.

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich Solarstrom unkompliziert direkt vor Ort erzeugen und im eigenen Haushalt verbrauchen. Dadurch kann ein Teil des Strombedarfs klimafreundlich gedeckt werden. In Kombination mit einem Batteriespeicher lässt sich der selbst erzeugte Strom noch effizienter nutzen, da überschüssige Energie zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verbraucht werden kann.

Gefördert werden Stecker-Solaranlagen pauschal mit 100,00 Euro je Anlage. Batteriespeicher werden mit 50,00 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität bezuschusst, maximal jedoch mit 500,00 Euro. Insgesamt gilt eine Förderhöchstgrenze von 600,00 Euro je Wohneinheit. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Windhundprinzip: Vollständige Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt, bis die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.

Antragsberechtigt sind für Stecker-Solaranlagen private Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter von Immobilien in Bebra. Für Batteriespeicher sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Bebra antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dauerhaft innerhalb der Gemarkung Bebra installiert und betrieben werden. Der Förderantrag muss vollständig vor Kauf und Installation gestellt werden.

Der Förderantrag kann bequem über www.bebra.de gestellt werden. Dort stehen auch alle weiteren Informationen zu den Förderbedingungen, technischen Mindestvoraussetzungen, erforderlichen Nachweisen und zur Antragstellung bereit.

"Mit der Förderung möchten wir Bürgerinnen und Bürger motivieren, die Energiewende ganz praktisch vor Ort mitzugestalten. Balkonkraftwerke und Batteriespeicher bieten eine einfache Möglichkeit, erneuerbare Energien im Alltag zu nutzen und gleichzeitig die eigenen Stromkosten zu reduzieren", so die Klimaschutzmanager Julian Schulze und Torsten Sternberg der Stadt Bebra. (pm/fw) +++

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