Nach Demo eskaliert die Lage
Nach Hausbesetzung: Großeinsatz der Polizei an der Universität Gießen
Fotos: 5VISION.NEWS
14.07.2026 / GIEßEN -
Nach einer Demonstration in Gießen läuft derzeit ein größerer Polizeieinsatz in der Hein-Heckroth-Straße nahe der Innenstadt. Dort räumt die Polizei ein besetztes Gebäude der Justus-Liebig-Universität (JLU).
Nach Angaben der Polizei hatte am Samstagmittag ein angemeldeter Demonstrationszug mit rund 250 Teilnehmenden den Berliner Platz verlassen. Thema der Demo war "Mieten, Kürzungen, Stadtentwicklung, Aufrüstung, Jugend und Kultur". Entgegen der zuvor abgestimmten Route zog ein Teil der Demonstrierenden über den Ludwigsplatz und die Gartenstraße bis zur Hein-Heckroth-Straße. Dort wurde ein leerstehendes Gebäude der JLU besetzt. Seit Samstag wurde es besetzt. Die Gruppe nennt das Projekt "FreiTraum-Haus" und fordert die Nutzung als offenen Begegnungsort.
Die Universität stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, da mehrere Räumungsaufforderungen und ein Ultimatum bis Montag, 16 Uhr, von den Besetzern nicht befolgt wurden. Die Polizei setzt nun das Räumungsersuchen der JLU um. Zunächst werden die Personen im Gebäude über sogenannte taktische Kommunikatoren angesprochen und zum freiwilligen Verlassen des Hauses aufgefordert.
Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) äußerte sich zur Räumung des besetzten Hauses: "Ich danke den Polizistinnen und Polizisten in Gießen für ihr umsichtiges und konsequentes Handeln. Sie haben ihren Auftrag, das Recht durchzusetzen, erfolgreich erfüllt. Das Geschehen bedarf nun der weiteren rechtsstaatlichen Aufarbeitung. Dabei setze ich darauf, dass die begangenen Straftaten konsequent geahndet werden."
Nach Polizeiangaben sind eine niedrige dreistellige Anzahl von Einsatzkräften vor Ort. Unterstützung erhält das Polizeipräsidium Mittelhessen vom hessischen Polizeipräsidium Einsatz. Im Rahmen der Räumung stellte die Polizei insgesamt zwölf Identitäten fest. Auf die Personen kommen Strafverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigung zu. (fw/lu/pm) +++