Verfahren zieht sich noch bis September
Tegut-Übernahme: Was prüft das Bundeskartellamt eigentlich genau?
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15.07.2026 / REGION -
Niemand beneidet die armen Angestellten der Lebensmittelkette Tegut, deren berufliche Zukunft immer noch in den Sternen steht. Auch viele Lieferanten und Handelspartner sind nach wie vor unsicher, wie es künftig weitergeht. Nachdem sich die Schweizer Migros-Genossenschaft aus Deutschland zurückgezogen hat und die Supermarktkette Tegut zum Verkauf steht, wird darüber spekuliert, ob die beiden Lebensmittelkonzerne Edeka und Rewe wie beabsichtigt einen Großteil der rund 300 Tegut-Märkte unter sich aufteilen können. Das Bundeskartellamt in Bonn prüft diese Übernahme nämlich sehr akribisch, um die Auswirkungen des Verkaufs auf den Wettbewerb zu ermitteln. Angesichts der hohen Marktkonzentration im Lebensmittelhandel untersucht das Bundeskartellamt die Übernahme besonders intensiv.
Und diese Prüfung wird sich noch bis Ende August beziehungsweise bis September hinziehen, erklärt auf O|N-Anfrage der Pressereferent des Kartellamts, Gregor Baumann. Er erläutert uns auch, wie man sich diese Untersuchung denn konkret vorstellen muss: "Im Zuge der geplanten Übernahme von Tegut-Standorten durch Edeka und Rewe haben wir einen umfassenden Fragebogen an rund 150 Lieferanten und Wettbewerber verschickt. Die Befragung ist Teil der vertieften Hauptprüfverfahren, um die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel zu bewerten." Abgefragt wird zum Beispiel, wie sich die geplante Übernahme auf das Einkaufsvolumen und die Marktmacht der dominierenden Händler auswirken würde. Die Behörde untersucht auch, inwieweit Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln von den Zusammenschlüssen abhängig sind. Und der Fragekatalog beleuchtet kritische Punkte wie regionale Absatzmärkte, die Rolle der Nahversorgung sowie Ausweichalternativen für Verbraucher.
Wie bereits berichtet, ist die Prüfung der Übernahme von 36 ländlichen Tegut-Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch die Bremer Handelskette Tante Enso abgeschlossen und bewilligt worden. Diese dann genossenschaftlich betriebenen Filialen sollen zu automatisierten Mini-Märkten umgebaut werden, die rund um die Uhr geöffnet sind.
Das Bundeskartellamt ist die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gehört. Originäre Aufgabe der Bundesbehörde ist es, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen. Beim Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, sind rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. (ci)+++