Mehr Schutz für Betroffene gefordert

Heike Hofmann: Strafrecht muss bei KO-Tropfen nachgeschärft werden

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Bildrechte: Sascha Radke

14.07.2026 / WIESBADEN - Sozialministerin Heike Hofmann hat am Freitag im Bundesrat in Berlin zu geplanten Änderungen des Strafgesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit sog. "KO-Tropfen" Stellung genommen. Dabei verwies sie auf die steigende Zahl der registrierten Fälle und den Umstand, dass Sexualdelikte unter Einsatz von KO-Tropfen bisher nicht schwerer bestraft werden, als jene ohne deren Verwendung.


"Die Wehrlosigkeit der Betroffenen wird gezielt ausgenutzt, oftmals mit gravierenden Folgen für Betroffene - körperlich, psychisch und sozial. Gerade diese gezielte Ausnutzung der Wehrlosigkeit macht diese Taten besonders erschütternd", so die Ministerin.

Hessen: 79 Straftaten unter Einsatz von KO-Tropfen

Hessen hat die Forderung nach einem gesetzlichen Lückenschluss bereits 2025 auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen eingebracht. Dem Vorschlag sind alle Bundesländer einstimmig gefolgt. Auch der Bundesrat hat im vergangenen Jahr vor dem Hintergrund steigender Zahlen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. Allein in Hessen wurden im Jahr 2024 insgesamt 79 Straftaten unter Einsatz von KO-Tropfen verübt. Das ist der höchste Wert der vergangenen Jahre. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es 32 registrierte Fälle; drei Jahre später, im Jahr 2023, bereits 67. Die Dunkelziffer gilt als hoch. "Das zeigt: Es handelt sich nicht um vereinzelte Vorfälle. KO-Tropfen sind ein ernstzunehmendes Phänomen und der Handlungsbedarf ist groß", so Hofmann weiter.

"Es dürfen keine neuen Schutzlücken entstehen"

Daher sei es zu begrüßen, dass die Gesetzeslücke nun gemeinsam geschlossen werde. "Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Es dürfen keine neuen Schutzlücken entstehen. Dem häufig zeitverzögerten Ablauf der Tat muss Rechnung getragen werden. Nicht nur das Ausnutzen der wehrlosen Lage nach der Verabreichung von KO-Tropfen muss strafbar sein, sondern auch die chemische Einflussnahme an sich. Auch müssen wir möglichst eindeutige Begrifflichkeiten wählen, um erneute Probleme in der Auslegung und Anwendung der neuen Vorgaben zu vermeiden", so Hofmann.

Ferner werde, so die Ministerin, das Problem nicht allein durch die Strafverfolgung gelöst, sondern auch durch Präventions- und Täterarbeit, die hier in einem Atemzug mitgedacht werden müssten. (js/pm)+++

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