"Der Staat schaut nicht weg"

Schutz jüdischen Lebens: Bundesrat stimmt hessischem Entwurf zu

Neues Strafrecht gegen die Leugnung von Israels Existenzrecht geplant.
Symbolfoto: Pixabay

11.07.2026 / WIESBADEN - Der Bundesrat hat einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig unter Strafe stellen soll. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz begrüßten die Entscheidung der Länderkammer.



"Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson", sagte Rhein. Wer das Existenzrecht Israels leugne, greife jüdisches Leben und die freiheitliche Ordnung an. "Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite."

Hessischer Entwurf soll Lücke füllen

Justizminister Heinz bezeichnete die Zustimmung als historisches Signal: "Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt."

Nach geltendem Recht ist die Leugnung des Existenzrechts Israels bislang nicht grundsätzlich strafbar. Der hessische Entwurf soll diese Lücke schließen und orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Wunsiedel-Entscheidung.

Nach dem Beschluss des Bundesrates wird der Gesetzentwurf nun der Bundesregierung zugeleitet und anschließend dem Deutschen Bundestag vorgelegt. (js/pm)+++

Justizminister Christian Heinz.
Archivfoto: O|N/ Carina Jirsch

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