50-Jähriger erschien nicht

Alkoholisiert und ohne Führerschein: Gericht verurteilt A4‑Geisterfahrer

Mitte Oktober 2024 sorgte ein Unfall auf der A4 für große Schlagzeilen: Zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld und Friedewald fuhr ein heute 50-Jähriger in entgegengesetzter Richtung auf die Autobahn auf - ohne Lappen und stark alkoholisiert.
Symbolbild: O|N/Marvin Myketin

09.07.2026 / BAD HERSFELD - Mitte Oktober 2024 sorgte ein Unfall auf der A4 für große Schlagzeilen: Zwischen den Anschlussstellen Bad Hersfeld und Friedewald fuhr ein heute 50-Jähriger in entgegengesetzter Richtung auf die Autobahn auf - ohne Lappen und stark alkoholisiert. Daher sollte am Dienstag per Gerichtsverhandlung im Bad Hersfelder Amtsgericht über das Strafmaß für diese Irrfahrt entschieden werden. Doch der Angeklagte erschien nicht vor Gericht.



Richterin Christina Dern, die die Verhandlung geleitet hätte, klärte im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS auf. Obwohl er sich nicht vor Gericht blicken ließ, wurde der 50-Jährige dennoch verurteilt - und zwar per Strafbefehlsweg beziehungsweise Strafbefehlsverfahren. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Strafverfahren, welches ohne mündliche Verhandlung abschließbar ist. Richterin Dern entschied über das Strafmaß in diesem Fall aufgrund der Aktenlage. Der Strafbefehlsweg lässt sich nur bei leichteren Straftaten einsetzen, es dürfen maximal Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden.

Frontalzusammenstoß nach Geisterfahrt

Die Irrfahrt des Angeklagten ereignete sich am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024. Um 22:38 Uhr meldete eine Autofahrerin einen grauen Pkw, der auf der Fahrbahn Richtung Osten in entgegengesetzter Richtung fuhr. Sie selbst sei einem Zusammenstoß gerade noch so ausgewichen.

Noch ehe die Autobahnpolizei aus Bad Hersfeld den Abschnitt vollständig untersucht hatte, ging eine neue Meldung über einen Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge in besagtem Abschnitt ein. Der Geisterfahrer – heute 50 Jahre alt – war mit einem Opel Vivaro unterwegs und krachte im Bereich von Sorga frontal in einen Lastwagen aus Osteuropa. Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt, es entstand Sachschaden in Höhe von rund 31.500 Euro. Doch damit nicht genug.

Geisterfahrer war alkoholisiert unterwegs

Wie sich im Anschluss an den Unfall herausstellte, war der Geisterfahrer nicht nur ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, sondern auch noch stark alkoholisiert. Bei der geplanten Gerichtsverhandlung am Dienstag in Bad Hersfeld wurde bestätigt, dass nach einer Blutentnahme ein Wert von 1,9 Promille festgestellt wurde.

Die Beweislage für Richterin Christina Dern war somit auch ohne Gerichtsverhandlung klar. Warum der Angeklagte nicht zu dem Termin erschien, ist nicht bekannt.

Gefängnisstrafe für Unfallverursacher auf Bewährung

Dern bestätigte gegenüber O|N ihr Urteil gegen den Geisterfahrer: sechs Monate Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem muss der 50-Jährige verpflichtend an einer Alkoholentzugstherapie teilnehmen, um seinen Umgang mit der Substanz in den Griff zu bekommen.

Wie es mit seiner Fahrerlaubnis aussieht, darüber machte die Richterin keine Angaben. Da der Mann aber schon zum Unfallzeitpunkt keinen gültigen Führerschein besaß, sei davon auszugehen, dass es noch eine lange Zeit dauern wird, bis er wieder legal hinter dem Steuer eines Fahrzeugs sitzen darf. (Kevin Hildebrand) +++

Um 22:38 Uhr meldete eine Autofahrerin einen grauen Pkw, der auf der Fahrbahn Richtung Osten in entgegengesetzter Richtung fuhr. Sie selbst sei einem Zusammenstoß gerade noch so ausgewichen.
Symbolbild: O|N/Nina Seikel
Im Bad Hersfelder Amtsgericht sollte über das Strafmaß für diese Irrfahrt entschieden werden. Doch der Angeklagte entschied nicht vor Gericht. Ein Urteil gab es trotzdem.

X