Fortsetzungsprozess am Amtsgericht
Rufschädigung eines Polizisten: Angeklagter wegen "übler Nachrede" verurteilt
Symbolbild: Pixabay
08.07.2026 / ALSFELD -
Ein verwirrender und zugleich komplexer Prozess ging am Dienstag vorerst zu Ende: Im Gerichtsverfahren um die Rufschädigung eines Polizisten und Ortsvorstehers hat das Amtsgericht Alsfeld (Vogelsbergkreis) jetzt sein Urteil verkündet. Wie das Gericht entschied, wurde der Angeklagte wegen übler Nachrede zu 60 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt. Der 59-Jährige kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Wir blicken zurück: Am 9. Juni 2024 verteilte der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin Flugblätter folgenden Inhalts: Der Polizist decke einen Straftäter, er sei seinem Beruf als Ermittler nicht nachgekommen und allgemein sei "die Rolle der Polizei fragwürdig." Der erste Verhandlungstag war am vergangenen Donnerstag, am Dienstag fanden die Fortsetzung und die Verurteilung statt.
Angeklagter trifft erneut auf den Geschädigten
Was den Fall so kompliziert macht: Der Angeklagte und der betroffene Polizist trafen bereits in der Vergangenheit aufeinander. So steht für den Angeklagten immer noch im Fokus, dass er 2021 wegen eines Angriffs auf zwei Kinder bereits vor Gericht stand. In diesem Fall ermittelte der betroffene Polizist. Das diente für den 59-Jährigen als Grund für das Verteilen der Flugblätter. Damals wurde er vom Gericht für schuldig befunden und verurteilt. Am Dienstagvormittag wurde er als "nicht vorbelastet" beschrieben. Strafmilderung abgelehnt - 59-Jähriger geht in Berufung
Im Alsfelder Gerichtssaal fasste Staatsanwalt Andreas Fischer die Vorkommnisse und bisherigen Ergebnisse zusammen: Der Angeklagte habe rufschädigende Flugblätter verteilt und das am Donnerstag auch zugegeben. Da er Einsicht zeigte und nicht weiter vorbelastet ist, plädiert Fischer auf 60 Tagessätze von je 30 Euro. Bei den Vorwürfen gegenüber dem Polizisten handele es sich um "mehr als unangenehme Unterstellungen". Auch Richterin Britta Jansen-Matthies machte klar, der Ruf des 57-Jährigen als Polizist, als Ortsvorsteher und als Mensch sei öffentlich geschädigt worden. Der Angeklagte, der keinen Verteidiger wollte, plädierte auf eine geringere Strafe - zehn Tagessätze von je 30 Euro. In diesem Zusammenhang stellte er folgende Frage: "Was ist mit meinem Ruf? Mir wurde unterstellt, ich hätte zwei Kinder bedroht." Die Ausführungen des Angeklagten reichten für das Gericht nicht aus, um auf den Vorschlag des Angeklagten einer Strafminderung einzugehen. So wurde der 59-Jährige wegen übler Nachrede zu 60 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt.