Angeblich nur das Wasser bezahlt
Tankstellen-Kundin bekommt zum dritten Mal fette Rechnung vom Anwalt
Symbolbild pixabay
03.07.2026 / REGION -
Getankt, noch ein Wasser mitgenommen, mit Karte bezahlt und weggefahren - das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, sondern kommt jeden Tag tausendfach vor. Doch bei unserer Leserin Sophia L. endete diese gängige Praxis bereits zum dritten Mal mit böser Post vom Anwalt. Der warf ihr vor, sie habe nicht die Tankfüllung bezahlt, sondern lediglich das Wasser. Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Vor zwei Jahren hat OSTHESSEN|NEWS bereits ausführlich über dieses seltsame Geschäftsgebaren an Jet-Tankstellen berichtet und jede Menge Resonanz auf diesen Artikel bekommen.
Der Dresdner Anwalt, der die Kunden abmahnt, lässt sich offenbar nicht davon beeindrucken, wenn die Betroffenen beteuern, dem Kassierer ganz korrekt die Nummer der Zapfsäule genannt und dann einfach die Karte hingehalten zu haben. Er verlangt horrende Summen zusätzlich zum angemahnten Betrag für den Sprit. Anwaltsgebühren sind eben hoch und seien auch gerade kürzlich noch erhöht worden. Sein Argument gegen jeden Einwand: Die Kunden seien verpflichtet, die Quittung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.
Die betroffene Leserin Sophia L. schrieb uns: "Gerade komme ich von meinem Besuch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Obwohl ich bereits zum dritten Mal von dem Dresdner Anwalt angemahnt werde, glaubt er nicht an Methode. Mir erscheint das mittlerweile wie ein gemeinsames System von Tankkette und Anwalt, um Kunden gezielt abzuzocken. Weil mir das Thema keine Ruhe ließ, habe ich recherchiert und bin auf den O|N-Artikel und viele weitere Hinweise von anderen Geschädigten im Internet gestoßen. Ich erhoffe mir durch Ihre neuerliche Berichterstattung, dass ein mögliches System dahinter aufgedeckt wird."
Meiner war, dass ich es versäumt habe, mir den Kundenbeleg anzusehen, aber allein, dass ich mit meiner Mastercard gezahlt habe, über deren Daten ich ja schnell zu finden bin, weist aus meiner Sicht darauf hin, dass ich nicht in betrügerischer Absicht gehandelt habe. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie ich es angemessen finden soll, für die Tankfüllung nun den nahezu dreifachen Betrag zahlen zu müssen."
Anwalt moniert Pflichtverletzung
Aufgrund dieser Pflichtverletzung ist unser Handeln erforderlich geworden. Mit Verlassen des Tankstellengeländes ohne vollständige Zahlung der Tankung gerieten Sie in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Die Rechtsanwaltsgebühren sind aufgrund des Verzuges als Verzugsschaden zu erstatten. Sie haben daher auch die weiteren Kosten unserer Tätigkeit zu zahlen. (...) Erklärend ist anzumerken, dass die Rechtsanwaltsgebühren seit dem 01.08.2013 gesetzlich erhöht wurden und die hier angesetzten Gebühren dem Durchschnittswert entsprechen."
Sophia L. ist sauer und zieht zwei Konsequenzen. Erstens wechselt sie nach vielen Jahren schweren Herzens ihre Stammtankstelle, bei der sie übrigens keine Kassiererin und keinen Kassierer je zweimal gesehen hat. Und sie wird künftig ihr Wasser oder ihren Müsliriegel nicht bei der Tankstelle kaufen. Denn Post vom Anwalt aus Dresden will sie definitiv nie wieder bekommen.
Wenn Sie gleiche oder ähnliche Erfahrungen beim Tanken gemacht haben, schreiben Sie uns unter redaktion@osthessen-news.de. Wir bleiben an diesem leidigen Thema dran. (ci)+++