Verleumdungsprozess vorm Amtsgericht
Rufschädigung per Flugblatt? Angeklagter soll Polizist verleumdet haben
Symbolfoto: O|N/Mia Schmitt
03.07.2026 / ALSFELD -
Am Alsfelder Amtsgericht (Vogelsbergkreis) hat am Donnerstag ein ungewöhnlicher Prozess begonnen. Dem 59-jährigen Angeklagten wird Verleumdung eines ihm bekannten Polizisten und Ortsvorstehers vorgeworfen. Gemeinsam mit seiner Mitbewohnerin und Lebensgefährtin hat er Flugblätter folgenden Inhalts verteilt: Der Polizist decke einen Straftäter, er sei seinem Beruf als Ermittler nicht nachgekommen und allgemein sei "die Rolle der Polizei fragwürdig." Dabei steht auch: "Ich bin gespannt, wie er sich rausreden will."
Langjährige Vorgeschichte - "Wie kann der Polizist in die Zukunft schauen?"
Für den 59-Jährigen hat alles bereits 2018 angefangen. Hier hatte er einen Mitbewohner, der ohne gültiges Kennzeichen, ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Drogen gefahren war. In diesem Fall wirft der Angeklagte dem Polizisten vor, nicht ausreichend gehandelt zu haben. Trotz einschlägiger Beweise hat der 57-Jährige keinen Drogentest vorgenommen. Das Urteil für seinen ehemaligen Mitbewohner von acht Monaten fiel für den Angeklagten zu gering aus. Seine Meinung: "Die Bevorzugung von Seiten der Polizei sei erkennbar." So habe die Mutter des Verurteilten "viel Kontakt" zu Polizisten.Als der Polizist schließlich im Zeugenstand saß, machte er direkt klar, er habe mit dem damaligen Fall nichts zu tun gehabt und hätte überhaupt nichts vertuschen können. Dabei beließen es die Richterin Britta Jansen-Matthies und der Staatsanwalt Andreas Fischer - und auch der Angeklagte konnte dazu nichts weiter sagen.
"Warum hat er nicht richtig ermittelt, wo der andere Junge war? Und wie kann er in die Zukunft blicken?" Diese Fragen des Angeklagten bleiben auch heute noch offen und eine Antwort scheint es nicht zu geben. Eine Verhandlung zu diesem Vorfall gab es bereits 2023 und der Angeklagte wurde als schuldig befunden. Auch die folgende Berufung änderte nichts an seiner Geldstrafe. Davon war der 59-Jährige so erschüttert, dass er Strafanzeige gegen den Polizisten gestellt hat - und sich in der Öffentlichkeit nicht scheut, zu sagen, welche miserable Arbeit der 57-Jährige mache.
Lebensgefährtin zu Geldstrafe verurteilt
All das prägt die Verbindung beider Männer, doch nichts davon ist von tatsächlicher Relevanz für die Verhandlung am Donnerstag. Die Rufschädigung via Flugblatt geben sowohl der Angeklagte als auch seine Partnerin zu - Grund sei die gemeinsame Vergangenheit und die Klarstellung, er habe nie Kinder angegriffen. Während der Angeklagte im gesamten Ort diese Flyer verteilte, überreichte seine Lebensgefährtin lediglich dem Polizisten einen Zettel. Laut ihrem Verteidiger Lars Kindermann habe sie das nur aus Höflichkeit getan, um den Polizisten über dieses Vorhaben zu informieren. Sie habe mit dem 57-Jährigen reden wollen, dieser war aber nicht zuhause. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 400 Euro zugunsten der Tafel - verurteilt.Weiteres Verfahren gegen 59-Jährigen wird folgen
In den Zeugenstand traten sowohl der ehemalige Mitbewohner des Angeklagten als auch der betroffene Polizist. Ersterer sagte, er sei über die Flugblätter verwundert gewesen und wiederholte mehrfach, er habe keinen Kontakt zu dem Polizisten gehabt. Der 57-Jährige berichtete von den Nachwehen der Flyer: "Ich bin mehrfach darauf angesprochen worden. Das war ein Eingriff in mein Privatleben." Wegen seiner beiden Funktionen - Polizist und Ortsvorsteher - habe er aber nicht wirklich darauf reagieren können. Für ihn hänge sich der Angeklagte an zwei Verfahren auf, die daraus resultieren, dass dieser denkt, der Polizist habe es sich zur Aufgabe gemacht, ihm "das Leben zu versauen." Laut dem 57-Jährigen "völlig absurd." Auch er hob hervor, er habe weder zur Mutter noch zu dem ehemaligen Mitbewohner selbst ein Verhältnis.Rund um seine Beziehung zur Polizei wird in Zukunft auch ein neues Verfahren folgen. So soll es am Hessentag zu einer weiteren Auffälligkeit gekommen sein. Am letzten Tag des Landesfests in Fulda soll er den 57-jährigen Polizisten und Osthessens Polizeipräsidenten Michael Tegethoff als "31er" beleidigt haben. Dabei handelte es sich um einen Begriff für einen Verräter. Der Ausdruck wird abwertend für jemanden verwendet, der andere verrät oder Geheimnisse preisgibt, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen oder aus der Patsche zu helfen.
Die Verhandlung wird am Dienstag um 10:30 Uhr am Amtsgericht fortgesetzt. (Mia Schmitt) +++