Trockenheit zwingt zum Handeln
Brandgefahr: Stadt verhängt Grill- und Feuerverbot in allen öffentlichen Anlagen!
Wegen der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr hat die Stadt Fulda ein Grill- und Feuerverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen in Waldnähe verhängt.
Symbolfoto: O|N/ Pixabay
26.06.2026 / FULDA -
Wegen der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden hat die Stadt Fulda ein Grill- und Feuerverbot auf allen öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet verhängt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab heute (26. Juni).
Das Verbot betrifft unter anderem alle öffentlichen Grünanlagen, Parks, Friedhöfen etc. Das Feuerverbot umfasst neben dem Entzünden von Grills jedweder Art auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind Brände auszulösen, wie z. B. das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln.
Insbesondere gilt das Verbot auch auf öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen auf dem Gebiet der Stadt Fulda, die sich in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, wie zum Beispiel der Grillplatz am Gerloser Häuschen im Niesiger Wald.
Im privaten Bereich dürfen Grills und Feuerstellen nach wie vor betrieben werden, die Stadt mahnt jedoch auch hier zur besonderen Vorsicht!
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier zu finden:
https://www.fulda.de/stadt-politik/information/amtliche-bekanntmachungen/beitrag/amtliche-bekanntmachung-vom-26-juni-2026#c13660-c13650 (ms/pm) +++
Konkret heißt das: Auf öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen auf dem Gebiet der Stadt Fulda, die sich in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, ist das Grillen und offenes Feuer verboten.
Foto: Stadt Fulda
Das Feuerverbot umfasst neben dem Entzünden von Grills jedweder Art auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für z. B. Wasserpfeifen u. ä. sowie alle Handlungen, die geeignet sind Brände auszulösen, wie z. B. das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln.
Symbolfoto: O|N/ Mathias Schmidt