Nach Schusswaffengebrauch
Einsatz am Hauptbahnhof: Ermittlungen gegen Angreifer und Polizei
Archivfotos: 5VISION.NEWS
25.06.2026 / FRANKFURT AM MAIN -
Am Dienstagnachmittag kam es im Bereich des Frankfurter Kaisertors zu einem größeren Polizeieinsatz (O|N berichtete). Was genau zu dem Geschehen führte, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Fest steht: Mehrere Einsatzkräfte waren innerhalb kurzer Zeit vor Ort, nachdem erste Meldungen über einen Vorfall eingegangen waren.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen waren zwei Polizeibeamte bei den Einsatzmaßnahmen "BAO Bahnhof" eingesetzt und befanden sich auf dem Weg zu ihrem Streifenwagen. Unerwartet soll einer der Beamten von dem 44-jährigen serbischen Staatsangehörigen, der nicht von diesen Kontrollmaßnahmen betroffen war, angerempelt und mit einem spitzen Gegenstand verletzt worden sein. Trotz mehrfacher Ansprache und Androhung des Schusswaffengebrauchs soll der Angreifer nicht reagiert haben und weiter auf die Polizeibeamten zugegangen sein, worauf es im Bereich "Am Hauptbahnhof 8" zum polizeilichen Schusswaffengebrauch kam.
Es bestand keine Lebensgefahr
Der 44-Jährige wurde hierdurch schwer verletzt. Nachdem der Mann durch Polizeikräfte und den Rettungsdienst erstversorgt worden war, kam er zur weiteren Behandlung in das Universitätsklinikum Frankfurt am Main. Es bestand keine Lebensgefahr. Einer der Beamten erlitt eine Verletzung an der Hand und wurde nach ambulanter Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Weitere Personen wurden nicht verletzt.
Angreifer soll psychisch erkrankt und drogenabhängig sein
Gegen den 44-jährigen Angreifer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der Mann unter einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden und drogenabhängig sein, weshalb seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beim zuständigen Ermittlungsgericht beantragt werden wird.