Gesamt 193 Jahre Freiheitsstrafen
Zwei Milliarden Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung
Symbolbild: pixabay
12.06.2026 / WIESBADEN -
Die hessischen Steuerfahnder und Betriebsprüfer haben im vergangenen Jahr für ein Mehrergebnis von zwei Milliarden Euro gesorgt. Dies geht aus dem Jahresbericht 2025 der Oberfinanzdirektion (OFD) hervor, der Leistungsbilanz der Hessischen Steuerverwaltung. Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz freut sich: "Die Arbeit der Hessischen Steuerverwaltung zahlt sich aus: Das belegen nicht zuletzt die zwei Milliarden Euro, die Steuerfahndung und Betriebsprüfung 2025 als Steuermehrergebnis erzielt haben. Sie sorgen damit auch für mehr Steuergerechtigkeit für alle Hessinnen und Hessen."
"Die hessischen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer haben auch im vergangenen Jahr wieder konsequent, aber auch fair geprüft. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dabei verstehen sie sich als Partner der Unternehmen, denn sie sorgen für Arbeitsplätze und damit auch für Steuereinnahmen. In diesem Jahr führte die Betriebsprüfung zu einem Mehrergebnis von 1,25 Milliarden Euro."
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) ist die Mittelbehörde der Hessischen Steuerverwaltung. Sie steht zwischen den Finanzämtern und dem Finanzministerium. Geleitet wird sie von Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling.
In der Betriebsprüfung konnte 2025 ein Mehrergebnis von 1,25 Milliarden Euro erzielt werden. Damit liegt das Ergebnis in etwa auf der Höhe des Vorjahres: 2024 waren es 1,34 Milliarden Euro. Das Mehrergebnis der Steuerfahndung hat sich 2025 auf 810 Millionen Euro erhöht. 2024 lag es bei 253 Millionen Euro. Zusammen ergibt das ein Steuermehrergebnis von 2,06 Milliarden Euro. Schwankungen zwischen den Jahren lassen sich oftmals auf wenige, aber besonders bedeutende Einzelfälle zurückführen.
Dank der Arbeit der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstellen konnten 2025 zudem rechtskräftige Geldsanktionen von gut neun Millionen Euro verhängt werden. Die rechtskräftigen Freiheitsstrafen lagen bei 193 Jahren bei der Steuerfahndung und 203 Jahren bei den Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der aktuelle Jahresbericht für 2025 sowie eine Präsentation sind unter finanzen.hessen.de abrufbar. (pm/ci)+++