Stolz wünscht Nachbesserungsbedarf

Gesundheitsministerin mahnt: Notfallreform braucht realistische Finanzierung

Diana Stolz fordert, dass Notfallreform, GKV‑Finanzierung und Krankenhausreform vom Bund eng verzahnt geplant werden, damit eine verlässliche und wohnortnahe Versorgung gewährleistet bleibt.
Archivfoto: O|N / Hendrik Urbin

12.06.2026 / WIESBADEN - Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu erklärt die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz: "Diese beiden Vorhaben dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie greifen ineinander, sie beeinflussen die Strukturen vor Ort und sie entscheiden, ob Patientinnen und Patienten am Ende schnell und gut versorgt werden. Das ist in Hessen unsere Richtschnur. Bei beiden Reformen besteht Nachbesserungsbedarf. Der Bund muss diese - inklusive seiner Krankenhausreform - verzahnt denken und planen", forderte die Hessin.



Die Notfallreform begrüßt Hessen im Grundsatz ausdrücklich. Bislang erscheint der Rettungsdienst im Bundesrecht als bloßer Fahrtkostenersatz. "Wer bei einem Herzstillstand reanimiert wird, wird medizinisch behandelt, nicht befördert. Diese Selbstverständlichkeit bekommt jetzt endlich einen rechtlichen Rahmen. Das ist ein Paradigmenwechsel, für den wir lange gekämpft haben", betonte Stolz. Auch die Vernetzung von Rettungsleitstelle und ärztlichem Bereitschaftsdienst sowie die Integrierten Notfallzentren gehen in die richtige Richtung.

Aber die Finanzierung muss stimmen. Die neue Systematik muss alle Kosten des Rettungsdienstes abdecken. Dazu gehören Einsatz, Vorhaltung, Investitionen und Leitstelleninfrastruktur. Landkreise und kreisfreie Städte als Träger brauchen zudem eine realistische Übergangsfrist für neue Verträge. Zwölf Monate reichen nicht. Darin sind sich alle 16 Länder einig.

Genau hier zeige sich die Herausforderung. "Eine starre Begrenzung der Vergütungsentwicklung mag anderswo sinnvoll sein. Für eine Vorhalteinfrastruktur, die rund um die Uhr einsatzbereit sein muss, unabhängig vom Einsatzaufkommen, funktioniert das nicht. Hinzu kommt, dass die laufende Umsetzung der Krankenhausreform die stationäre Versorgungslandschaft grundlegend verändert und damit auch die Anforderungen an den Rettungsdienst. Wer diese Zusammenhänge ignoriert, riskiert, dass vor Ort genau die Lücken entstehen, die man schließen wollte", so Stolz.

"Der Bund muss die Notfallreform, die Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und die laufende Krankenhausreform konsequent verzahnen. Nur so entsteht am Ende eine Versorgung, die vor Ort wirklich ankommt".

Hessen bringt dafür eigene Erfahrungen mit. Mit dem SaN-Projekt in Hessen, der sektorenübergreifenden ambulanten Notfallversorgung, werden bereits Rettungs- und Bereitschaftsdienst so verzahnt, dass der medizinische Bedarf zählt und Patientinnen und Patienten zielsicher in die richtige Versorgungsebene geleitet werden. "Wir sind beim klugen Steuern von Notfällen in Hessen bereits im Machen, während der Bund noch im Wollen ist. Unser Ziel ist, dass es vor Ort gut wird, für die Menschen in der Frankfurter Innenstadt genauso wie in einem Dorf im ländlichen Raum im Odenwald. Es darf nie von der Postleitzahl abhängen, ob man gut versorgt wird", sagte die Ministerin abschließend. (mis/pm) +++

Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

\"Wer bei einem Herzstillstand reanimiert wird, wird medizinisch behandelt, nicht befördert. Diese Selbstverständlichkeit bekommt jetzt endlich einen rechtlichen Rahmen. Das ist ein Paradigmenwechsel, für den wir lange gekämpft haben.\"
Archivfoto: O|N / Eduard Reinhardt

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