"Kultur trifft Natur"
Großer Erfolg für die Gemeinde: RP überreicht begehrtes Tourismus-Prädikat
Foto: Gemeinde Hohenroda
12.06.2026 / HOHENRODA -
Die Gemeinde Hohenroda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) erfüllt die Voraussetzungen, um das Prädikat "Tourismusort" zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, der Gemeinde das Prädikat erstmals zu verleihen. Das Prädikat umfasst die Ortsteile Ausbach, Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach, Ransbach und Soislieden.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Donnerstag, 11. Juni im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf Ungefrorens Höfchen im Hohenrodaer Ortsteil Mansbach den Anerkennungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers an Bürgermeister Andre Stenda. "Hohenroda liegt landschaftlich reizvoll in der Kuppenrhön in einer vielseitigen Urlaubsregion inmitten Deutschlands. Bestimmten in der Vergangenheit der Bergbau und die Nähe zur ehemaligen innerdeutschen Grenze die Geschicke der Gemeinde, nimmt der Tourismus mittlerweile eine gewichtige Rolle ein.
Im März 2025 hat die Gemeinde Hohenroda den Antrag auf erstmalige Anerkennung als "Tourismusort" gestellt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat in seiner turnusmäßigen Sitzung im Oktober 2025 empfohlen, das Prädikat zu verleihen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat dieser Empfehlung mit Anerkennungsbescheid von Januar 2026 zugestimmt.
Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen. (pm/cb) +++