Ausstattung und Finanzierung ignoriert
Grünes Band beschlossen: Landkreis sieht wichtige Punkte unberücksichtigt
Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg
12.06.2026 / KREIS HEF-ROF -
Das Gesetz zum Grünen Band ist nun im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Das nationale Naturmonument verläuft entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze – auch durch den Landkreis Hersfeld‑Rotenburg. Seine Bedeutung für die Region und für ganz Deutschland ist unbestritten. Umso wichtiger wäre es gewesen, die Verbesserungsvorschläge der kommunalen Ebene stärker zu berücksichtigen.
Landrat Torsten Warnecke hatte die Vorschläge zur Gesetzesanhörung im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt in Wiesbaden am 23. April kundtun können: "Umso bedauerlicher, dass der Gesetzentwurf im Landtag nicht mit Verbesserungsvorschlägen versehen wurde. Insbesondere wahrscheinlicher erhöhter Personal- und Sachaufwand wird nicht ausgeglichen. Auch die seitens der vorherigen CDU-geführten Landesregierung zugesagten beiden Personalstellen für das Grüne Band werden wohl nicht kommen. Es bleibt pro Landkreis bei einer. Die ungeregelten Zuständigkeiten für natur- und artenschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind ein weiteres Problem. Ein besonderer Schutz für Naturdenkmäler ist nicht vorgesehen."
"Besonders irritierend ist das Drei-Zonen-Konzept: Der Landkreis hatte gefordert, die Komplexität der drei sich ständig und auf kleinstem Raum wechselnden Zonen (Schutzzone, Entwicklungszone, Förderzone) zu vermindern – auch dies wurde nicht berücksichtigt. Positiv zu bewerten ist grundsätzlich, dass das Land Hessen das Grüne Band nicht ad acta gelegt hat. Zudem ist es wichtig, dass die Bevölkerung stärker eingebunden wird. Das muss dann aber auch landesseitig passieren", bilanziert Warnecke abschließend. (mis/pm) +++