Innenminister Poseck stellt Pläne vor

Hessen reagiert auf neue Gefahren: Land will Geheimschutz deutlich schärfen

Innenminister Roman Poseck stellte die geplante Neufassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes im Hessischen Landtag vor.
Archivfoto: O|N / Fotos: Hendrik Urbin

11.06.2026 / WIESBADEN - Die Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen stellen staatliche Einrichtungen zunehmend vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Hessische Landtag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) befasst. Ziel ist es, den Schutz sensibler Informationen und sicherheitsempfindlicher Bereiche an aktuelle Anforderungen anzupassen und gleichzeitig bewährte Regelungen fortzuführen.



Das bestehende Gesetz ist bis Ende 2026 befristet. Mit der geplanten Neufassung sollen die bisherigen Grundlagen erhalten bleiben, gleichzeitig aber gezielte Anpassungen vorgenommen werden. Dabei orientiert sich Hessen an den zuletzt überarbeiteten Regelungen des Bundes und berücksichtigt zusätzlich landesspezifische Anforderungen.

Innenminister Poseck (CDU) sieht wachsende Sicherheitsrisiken

Innenminister Roman Poseck (CDU) machte im Landtag deutlich, warum aus Sicht der Landesregierung Handlungsbedarf besteht. "Angesichts hybrider Bedrohungen, wachsender Spionage- und Sabotagerisiken sowie der angespannten geopolitischen Lage müssen wir unsere Sicherheitsvorkehrungen konsequent weiterentwickeln."

Nach Angaben der Landesregierung stehen staatliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten zunehmend im Fokus ausländischer Nachrichtendienste sowie extremistischer Akteure. Hinzu kämen neue Formen der Einflussnahme und Ausspähung, die Sicherheitsbehörden vor zusätzliche Aufgaben stellen. Deshalb soll der Schutz von Verschlusssachen künftig noch stärker in den Mittelpunkt rücken.

Poseck betonte dabei die Bedeutung sensibler Informationen für die Handlungsfähigkeit des Staates. "Wer den Staat schützen will, muss auch diejenigen Informationen schützen, auf denen seine Handlungsfähigkeit beruht."

Land reagiert auf neue Sicherheitsanforderungen

Die Landesregierung sieht in der Neufassung des Gesetzes eine Antwort auf diese Entwicklungen. Dabei sollen bestehende Regelungen nicht grundlegend verändert, sondern gezielt weiterentwickelt werden. Nach Angaben des Innenministeriums soll so ein moderner und rechtssicherer Rahmen für den Geheimschutz in Hessen geschaffen werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören erweiterte Angabenpflichten bei Sicherheitsüberprüfungen. Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sind oder tätig werden sollen, müssen künftig unter anderem Verbindungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen offenlegen. Dadurch sollen mögliche Risiken früher erkannt und bewertet werden können.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten vor, um auf nachträglich bekannt gewordene Erkenntnisse zu reagieren. Künftig soll eine vorläufige Untersagung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten möglich sein, wenn sich bei bereits überprüften Personen neue Sicherheitsbedenken ergeben.

Internetrecherchen sollen stärker berücksichtigt werden

Auch öffentlich zugängliche Informationen im Internet sollen stärker in Sicherheitsüberprüfungen einbezogen werden. Nach Auffassung der Landesregierung kann dadurch die Aussagekraft der Überprüfungen erhöht werden, da zusätzliche Erkenntnisse über mögliche Risiken gewonnen werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle liegt auf der Anpassung an aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung. Gleichzeitig soll das Verfassungsschutzkontrollgesetz geändert werden. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz auch während eines Wechsels der Wahlperiode ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.

Nach Ansicht von Innenminister Poseck werden die geplanten Änderungen mit Augenmaß umgesetzt. "Die vorgesehenen Anpassungen erfolgen mit Augenmaß. Sie stärken die Möglichkeiten zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsrisiken, verbessern den Schutz sensibler staatlicher Informationen und tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit unserer Institutionen nachhaltig zu sichern."

Rechtsstaatliche Grundsätze sollen gewahrt bleiben

Gleichzeitig verweist die Landesregierung darauf, dass bei allen Neuerungen rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben sollen. Sicherheitsinteressen und die Rechte der Betroffenen müssten miteinander in Einklang gebracht werden. Deshalb halte man an den Grundsätzen des freiheitlichen Rechtsstaats fest und setze auf verhältnismäßige Regelungen.

Mit dem Gesetzentwurf will Hessen nach eigenen Angaben die Voraussetzungen schaffen, um den gestiegenen sicherheitspolitischen Anforderungen auch künftig gerecht zu werden. Poseck fasste das Ziel der Neuregelung zusammen: "Mit der Neufassung des Gesetzes reagieren wir auf diese Entwicklungen."

Die Beratungen über den Gesetzentwurf werden nun im weiteren parlamentarischen Verfahren fortgesetzt. Die Landesregierung sieht in der Novelle einen wichtigen Schritt, um den Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen langfristig zu stärken und die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen zu sichern. (pm/cb) +++

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