"Ich hatte Todesangst"

Prozess wegen Messerattacke auf dem Schützenfest - 33-Jähriger verurteilt

Der angeklagte 33-Jährige
Fotos: Marvin Myketin

03.06.2026 / FULDA - Der 35-Jährige, der am 26. Juli vor einem Jahr seinen Junggesellenabschied mit ein paar Freunden auf dem Fuldaer Schützenfest gefeiert hat, wird diesen Tag sicher nie mehr vergessen. Denn an diesem Abend wurden er und einer seiner Freunde Opfer einer unvorhersehbaren Messerattacke, die den 35-jährigen Ingenieur in den Rücken, den 34-jährigen Kaufmann am Kopf und am Oberarm traf. Am Dienstag fand der Fall, der damals für großes Entsetzen gesorgt hatte, seine juristische Aufarbeitung am Amtsgericht Fulda.


Angeklagt ist ein 33-Jähriger, der vor zehn Jahren aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war. Was an diesem Sommerabend tatsächlich passierte, schildern er und die vier jungen Männer völlig gegensätzlich. Aber das Ergebnis war das vorzeitige Ende des Junggesellenabschieds – für die Opfer im Klinikum, für den Angeklagten und seinen Bekannten in Handschellen auf dem Polizeipräsidium.

Der 33-Jährige, der nach eigener Angabe seit über zehn Jahren bei einer Autozulieferfirma im Main-Kinzig-Kreis als Staplerfahrer fest angestellt ist und monatlich 3.000 Euro netto verdient, hatte an diesem Abend zum ersten Mal im Leben Alkohol konsumiert. Mit einem Bekannten hatte er Bier und Wodka getrunken und war auf dem Weg zu seiner Wohnung in der Magdeburger Straße. Am Treppenaufgang, der vom Festplatz hoch zur Straße führt, hielten sich zu diesem Zeitpunkt die vier jungen Männer auf, die etwas Luft schnappen wollten. Mindestens zwei von ihnen saßen auf den Treppenstufen, als der Angeklagte und sein Bekannter die Treppe passieren wollten. "Die haben mich nicht durchgelassen, wollten den Weg nicht freigeben, sondern waren aggressiv und haben mich grundlos niedergeschlagen", so dessen Version. Er sei sogar kurz bewusstlos gewesen. Voller Wut sei er danach die Treppe hochgerannt und habe in seiner Wohnung ein Brot- und ein Fleischmesser geholt und damit die beiden Männer angegriffen.

Die beiden Opfer und die beiden anderen Zeugen schildern dagegen, dass der spätere Täter mit harschen Worten verlangt habe, sie sollten ihm Platz machen, obwohl er an ihnen hätte vorbeigehen können. Nach einem Wortgefecht sei er dem einen an die Gurgel gegangen, so dass ihm seine Freunde zu Hilfe kamen und den Angreifer zu Boden brachten. Mit den Worten "Ich bin Afghane, ich ficke euch" sei er davon gestürzt und mit Messern bewaffnet zurückgekommen.

"Ich hatte Angst um mein Leben!"

Sichtlich mitgenommen beschrieb das 35-jährige Opfer, das kurz zuvor Vater geworden war, die plötzliche Attacke: "Als ich den Stich im Rücken gespürt habe, hatte ich Todesangst und bin Richtung Festzelt geflüchtet." Er habe seine Kumpel noch gewarnt: "Renn, ich wurde abgestochen", habe er gerufen. Seine Stichverletzung musste genäht werden und er war zwei Wochen krankgeschrieben. Bis heute leidet er unter den psychischen Folgen des Angriffs, hat Schlafstörungen und Alpträume.

Zwei Brüder von den Taliban ermordet und seinen Zeigefinger abgeschnitten

Nach der Beweisaufnahme sah der Staatsanwalt die Anklage bestätigt und forderte eine Gesamtstrafe für die beiden gefährlichen Körperverletzungen von einem Jahr und zehn Monaten, die wegen der guten Sozialprognose des Angeklagten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger machte die Alkoholisierung seines Mandanten zur Tatzeit als verminderte Schuldfähigkeit geltend und wies auf die traumatisierende Vergangenheit des 33-Jährigen hin. Die Taliban hätten seine beiden Brüder vor seinen Augen ermordet und ihm den Zeigefinger der rechten Hand abgeschnitten. Er habe die Situation an diesem Abend völlig falsch eingeschätzt und sich zu Unrecht verfolgt gefühlt. Nie vorher und auch danach nicht mehr sei er als gewalttätig in Erscheinung getreten und nicht einschlägig vorbestraft. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Urteil: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung

Richter Ulrich Jahn verurteilte den 33-Jährigen schließlich wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung mit einer Waffe zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss er den beiden Opfern 2.000 und 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++

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