Neuer Rechtsrahmen für Hessens Wälder
Gesetzesnovelle schafft mehr Planungssicherheit und stärkt den Waldumbau
Symbolfoto: Pixabay
21.05.2026 / REGION -
Der Hessische Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes verabschiedet. Mit einer moderaten Novelle des bewährten Gesetzes schafft das Land damit neue rechtliche Grundlagen für zukunftsfeste Wälder und erleichtert zugleich wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren.
"Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, alle Waldfunktionen in einen fairen Ausgleich zu bringen und den klimafesten Waldumbau voranzubringen. Wir müssen Arten- und Klimaschutz mit der Erholungs- und Nutzungsfunktion in einen fairen Ausgleich bringen. Dafür brauchen unsere Försterinnen und Förster die Freiheit, mit ihrer Fachkompetenz die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können. Das neue Waldgesetz stärkt ihre Position", erklärte Forstminister Ingmar Jung.
Waldbegriff modernisiert, Aufforstung vereinfacht
Mehr Flexibilität und mehr Vertrauen in die Praxis kennzeichnen die bisherige Forstpolitik der Landesregierung: So sorgen bereits die neuen Waldentwicklungsziele, die neue Forstliche Förderung sowie das FSC-Moratorium für die Zukunftsfähigkeit des multifunktionalen Waldes. Neben dem Management des Waldes hat das neue Waldgesetz auch die Naturwälder im Fokus: Zehn Prozent der hessischen Staatswaldfläche werden erstmals gesetzlich unter Schutz gestellt. "Damit legen wir auch den Schutz der Naturwälder in die Hände der Försterinnen und Förster – denn da gehört er hin", betonte Forstminister Jung. Bessere Vorsorge gegen Waldbrände
Die Zahl der Waldbrände in Hessen nimmt seit Jahren zu, mit dem bisherigen Höchststand von mehr als 260 Brandereignissen im Jahr 2022. Das neue Gesetz stärkt deshalb die Vorsorge: "Wir schützen den Wald gemeinsam mit unseren Forstbehörden und den Feuerwehren. Die gute Zusammenarbeit wird künftig noch besser, etwa durch die flächendeckende Bereitstellung von Waldbrandeinsatzkarten", erklärte Forstminister Jung.Hintergrund: Ein modernes Gesetz mit Augenmaß
Das Hessische Waldgesetz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 2013. Die nun beschlossenen Änderungen stellen keine komplette Neuausrichtung dar, sondern sind eine gezielte Modernisierung. Ziel ist ein handhabbares, zukunftsfestes Gesetz, das Waldnutzung und Waldschutz im Gleichgewicht hält. Forstminister Jung: "Wir stärken den Wald und die Menschen, die ihn schützen, bewirtschaften und besuchen." Mehr Prävention und bessere Einsatzinformationen
Sebastian Müller, forstpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, zur Novelle: "Ziel ist es, ökologische Aufwertungen im Wald besser zu ermöglichen, Eigentumsrechte zu schützen und zugleich einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Waldnutzung, Rohstoffabbau und anschließende Wiederbewaldung zu schaffen. Dabei wird die Klimaschutzfunktion des Waldes stärker hervorgehoben, um einen hohen Waldzuwachs zu sichern, die nachhaltige Holzproduktion zu fördern und so langfristig emissionsintensive Rohstoffe zu substituieren. Weiter werden Verbesserungen bei der Waldbrandprävention sowie eine bessere Verfügbarkeit einsatzrelevanter Informationen zu Waldwegen und Wasserentnahmestellen vorgesehen." (js/pm)+++