Jeder Zeuge erinnert etwas anderes

Schlag gegen Polizisten nochmal vor Gericht - Absicht oder Versehen?

Hierdrohte der Streit in eine handfeste Prügelei auszuarten, bei der ein Polizist niedergeschlagen wurde
Archivfotos: O|N

20.05.2026 / FULDA - Der Fall hatte im Spätherbst 2024 für großes Aufsehen über Fulda hinaus gesorgt: In der Nacht zum 17. November 2024 war es auf der Verkehrsinsel vor einer Diskothek am Fuldaer Von-Schildeck-Center zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen – der Streit drohte zu eskalieren. Drei Polizeistreifen wurden deshalb dorthin beordert, darunter auch eine Zivilstreife.



Als ein 35-jähriger Polizeioberkommissar versucht hatte, die Streitenden voneinander zu trennen, hatte ihm der 22-Jährige so heftig ins Gesicht geschlagen, dass der Beamte nach hinten umkippte, mit dem Hinterkopf aufs Pflaster schlug und kurz ohnmächtig wurde. Er erlitt Hämatome und Schürfwunden, musste ins Krankenhaus und war drei Tage dienstunfähig. Die Anklage hatte ihm in der Verhandlung vor dem Amtsgericht im Juli 2025 einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Dabei waren die Aussagen des Polizisten und seiner Kollegin deutlich von denen des Angeklagten und weiterer Zeugen abgewichen.

Der Beamte sagte aus, er sei auf die Kontrahenten zugelaufen, habe gerufen "Halt, Polizei, auseinander!", dann die beiden Männer jeweils an der Schulter ergriffen und versucht, sie auseinanderzuziehen. Da habe sich der Angeklagte unvermittelt zu ihm umgedreht und ihm die Faust mit Wucht ins Gesicht geschlagen, so dass er zu Boden stürzte. "Ich hatte in dieser Situation Angst um mein Leben", hatte der 35-Jährige berichtet und wiederholte das jetzt erneut. So schnell wie möglich sei er wieder aufgestanden, habe ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und sei dem 22-Jährigen hinterhergelaufen, der zu flüchten versuchte. Er habe ihn zu Boden gebracht, dann sei ihm seine Kollegin zu Hilfe gekommen und der Mann sei festgenommen worden, während er selbst in die Notaufnahme kam.

Der Angeklagte war schließlich vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten aber sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt, so dass der komplette Fall jetzt erneut vor dem Landgericht Fulda verhandelt wurde.

Rücknahme der Berufung vorgeschlagen und abgelehnt

Der Versuch von Richter Sebastian Leitschuh, beide Parteien zu einer gütlichen Einigung und zur beiderseitigen Rücknahme der Berufung zu bewegen, scheiterte allerdings am Veto des Staatsanwaltes, der eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten auf Bewährung für schuldangemessen ansieht. Der Richter befand, das Urteil des Amtsgerichts und dessen Begründung sei plausibel und nachvollziehbar gewesen. Dennoch müssen jetzt erneut neun Zeugen aussagen.

Jacke zu oder Jacke offen?

Auch in der ersten Verhandlung am Amtsgericht lautete die entscheidende Frage: konnte der Angeklagte erkennen, dass es sich bei dem 36-Jährigen, der ihn unvermittelt von hinten an der Schulter packte, um einen Polizisten handelte? Der Angeklagte bestreitet das, während der Polizist sagt, er habe zwar eine private Sweatshirtjacke über seiner Schutzweste getragen, diese sei aber geöffnet, er also erkennbar gewesen. Außerdem habe er eine Strickmütze getragen, die vorne mit der Aufschrift 'Polizei' in Leuchtschrift versehen war. Ob das tatsächlich so war, konnten aber auch seine Kolleginnen im Zeugenstand nicht explizit bestätigen und die Erinnerungen, ob seine Jacke offen oder geschlossen war, blieben ebenso widersprüchlich.

Den Verteidiger interessierte besonders, ob es nach dem Vorfall eine Nachbesprechung bei der Polizei zum Thema 'Erkennbarkeit von Beamten" gegeben habe. Eine Kollegin des Opfers erinnerte sich, dass es kurz danach eine Berichterstattung in den Medien gegeben hatte, weil wohl etliche Zeugen behauptet hatten, dass der Polizist nicht als solcher erkennbar gewesen sei.

Wegen der vielen weiteren geladenen Zeugen sind zwei weitere Verhandlungstage anberaumt worden. Der Termin für die Urteilsverkündung ist voraussichtlich am 9. Juni um 9:30 Uhr. (ci)+++

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