Jeder Zeuge erinnert etwas anderes
Schlag gegen Polizisten nochmal vor Gericht - Absicht oder Versehen?
Archivfotos: O|N
20.05.2026 / FULDA -
Der Fall hatte im Spätherbst 2024 für großes Aufsehen über Fulda hinaus gesorgt: In der Nacht zum 17. November 2024 war es auf der Verkehrsinsel vor einer Diskothek am Fuldaer Von-Schildeck-Center zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen – der Streit drohte zu eskalieren. Drei Polizeistreifen wurden deshalb dorthin beordert, darunter auch eine Zivilstreife.
Als ein 35-jähriger Polizeioberkommissar versucht hatte, die Streitenden voneinander zu trennen, hatte ihm der 22-Jährige so heftig ins Gesicht geschlagen, dass der Beamte nach hinten umkippte, mit dem Hinterkopf aufs Pflaster schlug und kurz ohnmächtig wurde. Er erlitt Hämatome und Schürfwunden, musste ins Krankenhaus und war drei Tage dienstunfähig. Die Anklage hatte ihm in der Verhandlung vor dem Amtsgericht im Juli 2025 einen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Dabei waren die Aussagen des Polizisten und seiner Kollegin deutlich von denen des Angeklagten und weiterer Zeugen abgewichen.
Auch in der ersten Verhandlung am Amtsgericht lautete die entscheidende Frage: konnte der Angeklagte erkennen, dass es sich bei dem 36-Jährigen, der ihn unvermittelt von hinten an der Schulter packte, um einen Polizisten handelte? Der Angeklagte bestreitet das, während der Polizist sagt, er habe zwar eine private Sweatshirtjacke über seiner Schutzweste getragen, diese sei aber geöffnet, er also erkennbar gewesen. Außerdem habe er eine Strickmütze getragen, die vorne mit der Aufschrift 'Polizei' in Leuchtschrift versehen war. Ob das tatsächlich so war, konnten aber auch seine Kolleginnen im Zeugenstand nicht explizit bestätigen und die Erinnerungen, ob seine Jacke offen oder geschlossen war, blieben ebenso widersprüchlich.
Wegen der vielen weiteren geladenen Zeugen sind zwei weitere Verhandlungstage anberaumt worden. Der Termin für die Urteilsverkündung ist voraussichtlich am 9. Juni um 9:30 Uhr. (ci)+++