Hessische Pionierleistung

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften feiern zehn Jahre Promotionsrecht

Überreichung der Urkunde zur Ausübung des Promotionsrechts am 10. Oktober 2016 durch den damaligen Wissenschaftsminister Boris Rhein (links) an den Fuldaer Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Karim Khakzar.
Foto: Hochschule Fuld

19.05.2026 / FULDA - Vor zehn Jahren schrieb Hessen Hochschulgeschichte: Als erstes Bundesland ermöglichte es seinen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), in besonders forschungsstarken Bereichen ein eigenständiges Promotionsrecht zu erhalten. Die Hochschule Fulda war bundesweit die erste HAW, der dieses Recht verliehen wurde. Auf Einladung des hessischen Wissenschaftsministers Timon Gremmels blickten die hessischen HAWs nun bei einer Podiumsdiskussion in Wiesbaden auf die Einführung des Promotionsrechts zurück – ein Erfolgsmodell, das inzwischen in nahezu allen Bundesländern aufgegriffen wurde.



2016 löste die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts an eine HAW eine kleine Revolution im deutschen Hochschulsystem aus. Der damalige Wissenschaftsminister und heutige Ministerpräsident Hessens, Boris Rhein, überreichte am 10. Oktober 2016 dem Fuldaer Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Karim Khakzar die erste Urkunde zur Ausübung des eigenständigen Promotionsrechts an einer deutschen Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Damit konnte in Fulda das Promotionszentrum "Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität" eingerichtet werden. Als bundesweit erste HAW durfte die Hochschule Fulda einen Doktortitel verleihen.

Bis dahin war das Promotionsrecht ein Privileg traditioneller Universitäten. Entsprechend heftig war deren Widerstand gegen die Einführung. Die Hessische Landesregierung ließ sich davon nicht beirren, sah jedoch vorsorglich eine Befristung auf fünf Jahre mit anschließender Evaluation durch ein unabhängiges Gutachtergremium. Den Vorsitz der hochkarätig besetzten Jury führte der ehemalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner. Dieser bescheinigte Anfang 2022 nach intensiver Prüfung, "dass in den betrachteten Promotionszentren der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften tragfähige Strukturen für die Betreuung qualitativ anspruchsvoller Promotionen aufgebaut wurden und das in kürzester Zeit". Die Gutachter sprachen von einer "beachtlichen Leistung" und die Hessische Landesregierung entfristete das Promotionsrecht.

Hessisches Erfolgsmodell Vorbild für fast alle Bundesländer


Das hessische Experiment hatte Folgen für das gesamte deutsche Hochschulsystem. Denn nach der sehr erfolgreichen Begutachtung folgten praktisch alle Bundesländer dem hessischen Vorbild. Lediglich Sachsen zeigt sich bisher zögerlich. Diese hessische Erfolgsgeschichte war für Minister Gremmels Anlass genug, Hochschulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Promotionszentren und der Landespolitik sowie Promovierende zu einer Jubiläumsfeier in das Hessische Landesmuseum für Kunst & Natur einzuladen.

In seinem Grußwort fand er viel Lob sowohl für die Personen, die maßgeblich an der Einführung beteiligt waren, als auch für die Professorinnen und Professoren, die die Promotionszentren mit großem Engagement aufgebaut und etabliert haben. "Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entwickeln Lösungen für konkrete Herausforderungen – ob in der Industrie, im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich – und tragen dazu bei, Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Das Promotionsrecht und die damit verbundene Forschungsleistung von Doktorandinnen und Doktoranden stärken diese Rolle", resümierte Gremmels.

Auf die Grußworte folgte eine Podiumsdiskussion mit einem Rückblick auf die letzten zehn Jahre, an der neben Wissenschaftsminister Gremmels auch der Vorsitzende der Gutachterkommission Prof. Kleiner sowie der Fuldaer Hochschulpräsident Prof. Khakzar teilnahmen. Als Sprecher der hessischen HAWs hatte Khakzar seinerzeit die Federführung bei der Einführung des Promotionsrechts inne und verhandelte mit dem Ministerium die Rahmenbedingungen, an denen sich später die anderen Bundesländer orientieren sollten.

Hochschule Fulda bundesweit Vorreiterin beim eigenständigen Promotionsrecht

An den inzwischen acht hessischen Promotionszentren der fünf HAWs forschen derzeit etwa 300 Promovierende. Die Hochschule Fulda zählt mit aktuell über 110 die meisten Doktorandinnen und Doktoranden. "Das eigenständige Promotionsrecht hat für unsere Hochschule einen Quantensprung bedeutet. Die Forschung hat enorm an Bedeutung gewonnen. Die eingeworbenen Drittmittel haben sich verdreifacht und bei der Gewinnung von Professorinnen und Professoren sind die Vorzüge eines eigenen Promotionsrechts deutlich spürbar. Die Reputation der Hochschule Fulda ist im internationalen Kontext durch das Promotionsrecht natürlich auch erheblich gestiegen", fasst Khakzar die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre zusammen.

Auf das Podium waren auch Prof. Dr. Uta Gaidys, Mitglied des Wissenschaftsrats, sowie Prof. Dr. Alexandra Zein geladen. Letztere steht für ein weiteres Erfolgskapitel des Promotionsrechts an HAWs. Sie gehört zu den ersten Absolventinnen des Promotionszentrums "Soziale Arbeit" und ist heute selbst Professorin an der Technischen Hochschule Aschaffenburg. Damit bilden HAWs inzwischen in Disziplinen wie beispielsweise der Sozialen Arbeit, die hauptsächlich von HAWs vertreten werden, ihren eigenen professoralen Nachwuchs aus. (lu/pm) +++

Podiumsdiskussion anlässlich der Zehn-Jahresfeier.

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