Hessen als Impulsgeber

Debatte um Sorgerecht: "Gewalt zwischen Ehepartnern muss Folgen haben"

"Gewalt zwischen Ehepartnern muss Folgen im Sorge- und Umgangsrecht haben", das fordert das Land Hessen. Nun ist ein neuer Gesetzesentwurf auf dem Weg.
Symbolbild: Pixabay

13.05.2026 / REGION - Gewalt zwischen Ehepartnern hat massive Auswirkungen - nicht nur auf die Beziehung der Eheleute untereinander, sondern vor allem auch auf die Psyche und Entwicklung der Kinder. Aus diesem Grund begrüßt Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht vorsieht, wenn von einem Elternteil Gewalt auf das andere ausgeübt wird. "Gewalt zwischen Ehepartnern muss Folgen haben, auch im Sorge- und Umgangsrecht", betonte der Justizminister.


In den vergangenen Jahren erreichten die Fallzahlen hinsichtlich häuslicher Gewalt immer wieder einen neuen Höchststand. Das zeigten zuletzt die Zahlen des Bundeskriminalamts. Meistens handelt es sich hierbei um Körperverletzung oder Bedrohung. In über 70 Prozent der Fälle sind Frauen die Opfer von Partnerschaftsgewalt.

Hessen forderte Regelungen schon im vergangenen Jahr

Schon auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im November 2025 hatte sich Hessen für ausdrückliche Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht bei Fällen von häuslicher Gewalt eingesetzt. "Elternteile müssen mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen, auch wenn sie gegenüber dem Partner handgreiflich werden. Der Umgang mit den Kindern soll bei Gewalt in diesen Fällen eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden können. Unsere Initiative ist einstimmig angenommen worden", erklärte Christian Heinz.

Heinz sieht Hessen mit dem Engagement im vergangenen Jahr als Impulsgeber. "Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung diesem Anliegen nun bei der Reform des Kindschaftsrechts nachgekommen ist. Darüber hinaus wird es bald eine Definition von häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention geben, auch das hatten wir in der Initiative gefordert", erklärte Heinz

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren

Um den Schutz vor häuslicher Gewalt weiter auszubauen, schlägt Hessen ebenfalls Verbesserungen bei familiengerichtlichen Verfahren vor. So soll beispielsweise der Gerichtsort gewählt werden können, um den Wohnort der Opfer beim Täter im Verborgenen zu belassen. Außerdem sollen Opfer und Kinder möglichst wenig mit ihrem Peiniger konfrontiert werden und die zuständigen Ämter und Behörden, gerade im Hinblick auf das Kindeswohl, enger zusammenarbeiten.

"Der Rechtsstaat muss alle potenziellen Opfer von häuslicher Gewalt wirksam schützen. Deshalb müssen wir die Opfer und deren Kinder, die in einem gewaltgeprägten Umfeld aufwachsen müssen, gleichermaßen und viel stärker in den Blick nehmen", betonte der Justizminister.

Es bleibt zu hoffen, dass der neue Gesetzesentwurf eine positive Wende hinsichtlich der immer weiter steigenden Fallzahlen häuslicher Gewalt herbeiführt. Vor allem das Wohl der Betroffenen sollte hierbei höchste Priorität haben. (pg/pm) +++

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