Impulse für neues System

Der "hessische Weg": Wie das Land seinen Rettungsdienst modernisieren will

Der Rettungsdienst in Hessen soll fit für die Zukunft gemacht werden.
Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

24.04.2026 / REGION - Das Hessische Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege arbeitet gerade an einer großen Überarbeitung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes. Damit sollen die Strukturen des Rettungsdienstes fit für die Zukunft gemacht werden – und Hessen will vorbereitet sein auf das, was auf Bundesebene parallel an Reformen kommt, zum Beispiel die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Notfallreform.



"Wer in einer Notlage den Notruf wählt, muss sich sicher sein können, dass schnell Hilfe kommt. Genau deshalb modernisieren wir jetzt unseren Rettungsdienst – gründlich, fachlich fundiert und im Dialog mit denen, die ihn jeden Tag am Laufen halten", erklärte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz. Die Strukturen, die den hessischen Rettungsdienst zukunftsfest aufstellen sollen, werden gerade etabliert.

Der "hessische Weg": Reform gemeinsam mit der Praxis

Bereits in 2025 hat das Gesundheitsministerium Stellungnahmen zu Änderungs- und Überarbeitungsbedarfen im Landesbeirat für den Rettungsdienst und bei weiteren Verbänden eingeholt; seit November 2025 werden diese systematisch ausgewertet. Innerhalb der Abteilung Gesundheit des HMFG wurde eine neue Projektgruppe "Rettungsdienstreform Hessen" eingerichtet. Parallel hat nun eine Facharbeitsgruppe (AG HRDG) die Arbeit aufgenommen, in der bis voraussichtlich Herbst 2026 die relevanten Organisationen und Verbände des hessischen Rettungsdienstes konkrete Regelungsinhalte fachlich diskutieren. Stolz hat zu Beginn der ersten Sitzung ihre Erwartungen an diese wichtige Reform klar formuliert.

"Wir gehen den hessischen Weg weiter – so, wie wir es bei der Krankenhausreform erfolgreich getan haben: Wir binden die fachlich relevanten Akteure von Anfang an partnerschaftlich ein. Gute Gesetze entstehen nicht am grünen Tisch, sondern im Dialog mit denen, die sie später umsetzen", erklärte Stolz.

Reform mit Blick auf Bund und Land

Die geplante Novelle berücksichtigt insbesondere die Notfallreform des Bundes, die weitreichende Folgen für die Patientensteuerung in den drei sogenannten Sektoren der Notfallversorgung haben wird – der ambulanten Notfallversorgung durch Haus- und Fachärzte, der stationären Notfallversorgung in Krankenhäusern und Notaufnahmen sowie dem Rettungsdienst selbst. Zudem ist auf Bundesebene vorgesehen, den Rettungsdienst in das SGB V zu überführen, was auch Auswirkungen auf die Finanzierungsstruktur des hessischen Rettungsdienstes hätte.

"Wir denken die Krankenhausreform, die geplante Notfallreform des Bundes und unser Rettungsdienstgesetz zusammen. Nur so entsteht am Ende ein übergreifendes System, in dem Patientinnen und Patienten schnell an der richtigen Stelle versorgt werden – und in dem die Kolleginnen und Kollegen auf der Rettungswache wissen, woran sie sind", so Stolz.

Abschließend macht Stolz klar, der "hessische Weg" schaffe Handlungsfähigkeit. "Wir haben in Hessen wie immer nicht auf den Bund gewartet, sondern haben die Zeit genutzt und uns mit allen Partnern gemeinsam auf den Weg gemacht." (js/pm)+++

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